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Sachgebiet | Liegenschaften- und Gebäudemanagement

Veräußerung, sanierungsrechtliche Genehmigung


Kurzinformationen

Es bedürfen einer schriftlichen Genehmigung der Stadt Perleberg:

  • die rechtsgeschäftliche Veräußerung eines Grundstücks oder Erbbaurechts nach § 144 Abs. 2 Nr. 1 BauGB,

  • die Bestellung eines das Grundstück belastenden Rechts § 144 Ab.s 2 Nr. 2 BauGB (z. B. Grundschuld, Dienstbarkeit)

  • schuldrechtliche Verträge nach § 144 Abs. 2 Nr. 3 BauGB


Einen Antrag auf sanierungsrechtliche Genehmigung können stellen:

  • Eigentümer

  • Grundstückskäufer / Grundstücksverkäufer

  • Erbbauberechtigte

  • oder deren Bevollmächtigte (Notar)

 


Der Antrag ist formlos zu stellen, muss eigenhändig unterschrieben sein und ist per Post an folgende Adresse zu senden:


Stadt Perleberg
Bauamt
Karl-Liebknecht-Str. 33
19348 Perleberg


Rechtsgrundlagen

§§ 144, 145 Baugesetzbuch (BauGB)


Notwendige Unterlagen

Vertragsurkunde im Original oder als beglaubigte Kopie.


Fristen

Die Bearbeitungsfrist beträgt ein Monat nach Eingang der für die Beurteilung erforderlichen Unterlagen. Müssen Unterlagen oder Angaben nachgefordert werden, beginnt die Frist erst mit Eingang der zu letzt eingereichten Unterlagen.


Gebühren

Die Gebühren für die sanierungsrechtliche Genehmigung richten sich nach der Verwaltungsgebührensatzung.


Tarifstelle 19. Erklärung zur sanierungsrechtlichen Genehmigung gemäß §§ 144 ff. Baugesetzbuch = 40,00 €


Ansprechpartner

Frau J. Lindemann
Zi. 3.04
Karl-Liebknecht-Straße 33
Telefon (03876) 781 232
Telefax (03876) 781 233

Unsere Besucher: 704251
Kontakt
 

Rolandstadt Perleberg

Bürgermeister Axel Schmidt

Großer Markt 1 a | 19348 Perleberg

Tel.: (03876) 781 0

Fax: (03876) 781 180

E-Mail:

 

Sprech-/Öffnungszeiten

Montag und Freitag

8.00 bis 11.30 Uhr
Dienstag

8.00 bis 11.30 Uhr | 13.00 bis 17.30 Uhr

Mittwoch

geschlossen
Donnerstag

8.00 bis 11.30 Uhr | 13.00 bis 15.00 Uhr

Ausnahme: Standesamt freitags keine Sprechzeit.

 

 

Hinweise

Termine sind an den anderen Tagen nach Vereinbarung möglich.

Vermittlung: NEU: Karl-Liebknecht-Straße 33, 1. OG, Zi.-Nr. 1.05. Fahrstuhl vorhanden.

Bürgerbüro: Termin vorab online (Link) oder telefonisch vereinbaren!

 
 
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