Sachgebiet | Liegenschaften- und Gebäudemanagement

Veräußerung, sanierungsrechtliche Genehmigung


Kurzinformationen

Es bedürfen einer schriftlichen Genehmigung der Stadt Perleberg:


Einen Antrag auf sanierungsrechtliche Genehmigung können stellen:

 


Der Antrag ist formlos zu stellen, muss eigenhändig unterschrieben sein und ist per Post an folgende Adresse zu senden:


Stadt Perleberg
Bauamt
Karl-Liebknecht-Str. 33
19348 Perleberg


Rechtsgrundlagen

§§ 144, 145 Baugesetzbuch (BauGB)


Notwendige Unterlagen

Vertragsurkunde im Original oder als beglaubigte Kopie.


Fristen

Die Bearbeitungsfrist beträgt ein Monat nach Eingang der für die Beurteilung erforderlichen Unterlagen. Müssen Unterlagen oder Angaben nachgefordert werden, beginnt die Frist erst mit Eingang der zu letzt eingereichten Unterlagen.


Gebühren

Die Gebühren für die sanierungsrechtliche Genehmigung richten sich nach der Verwaltungsgebührensatzung.


Tarifstelle 19. Erklärung zur sanierungsrechtlichen Genehmigung gemäß §§ 144 ff. Baugesetzbuch = 40,00 €


Ansprechpartner

Frau J. Lindemann
Zi. 3.04
Karl-Liebknecht-Straße 33
Telefon (03876) 781 232
Telefax (03876) 781 233