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SB 320 | Natur- und Landschaftspflege

Osterfeuer


Kurzinformationen

 

Traditionsfeuer

Traditions- und Brauchtumsfeuer können mit einer Ausnahmegenehmigung durch die Stadt Perleberg abgebrannt werden. Dazu zählen z.B. Osterfeuer, Maifeuer, Herbstfeuer, Festlichkeiten oder bestimmte Anlässe. Traditionsfeuer sind meist etwas größer. Bei Ihnen stehen der Gemeinsinn und das Brauchtum im Vordergrund.

 

Link "Kleine Holzfeuer"


Beschreibung

Für das Abrennen eines Feuers gelten folgende Regeln:

  • Die Nachbarschaft und die Allgemeinheit dürfen durch das Feuer nicht gefährdet oder belästigt werden.

  • Als Brennstoff darf nur naturbelassenes, unbehandeltes, trockenes Holz wie Scheitholz, Äste und Reisig verwendet werden.

  • Das Verbrennen von Abfällen ist grundsätzlich verboten.

  • Organische Haushalts- und Gartenabfälle (Grünschnitt, Laub) sind durch Kompostierung oder Abgabe an Einrichtungen zur Bioabfallentsorgung zu verwerten.

  • Aus Tierschutzgründen ist das abzubrennende Material erst kurz vor dem Anzünden aufzuschichten. Schutzsuchende Tiere dürfen weder verletzt noch getötet werden.

  • Das Feuer muss unter ständiger Beobachtung stehen und im Notfall sofort gelöscht werden können. Dafür sind z.B. Schaufel, Sand, Eimer mit Wasser bereitzuhalten.

  • Feuerstellen müssen einen ausreichenden Abstand zum Wald sowie zu Gebäuden und Bäumen einhalten. Als Regelabstand für kleine Feuer gelten 50 m zum Wald, 10 m zu Bäumen (Krone) und 25 m zu Gebäuden. Größere Feuer erfordern größere Abstände. Die Windrichtung ist zu beachten.

  • Die Brandstelle ist abzulöschen und von Restbrennmaterial zu beräumen.

  • Das Abbrennen von offenen Feuern ist bei Waldbrandgefahrenstufe 4 und 5 untersagt! Die aktuelle Waldbrandgefahrenstufe ist unter www.mil.brandenburg.de/wgs/karte zu finden.

 

Der Betreiber eines Feuers ist auch für dessen Sicherung verantwortlich.

 

Die genehmigten Feuer werden durch den SB Umwelt an die Polizei und die Leitstelle gemeldet.

 

Weitere Hinweise


Rechtsgrundlagen


Notwendige Unterlagen

Antrag auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung zum Abbrennen eines Traditionsfeuers (Lagerfeuer/Osterfeuer)

  • Adresse Antragsteller
  • Ort der Feuerstelle
  • Datum und Zeitraum (von bis) des Feuers
  • Anlass

 

siehe Formular unten 


Fristen

Der Antrag ist spätestens 1 Woche vor Durchführung einzureichen bei:

Stadt Perleberg

SB Umwelt

Karl-Liebknecht-Str. 33

19348 Perleberg


Gebühren

16.00 € gemäß Verwaltungsgebührensatzung der Stadt Perleberg in der derzeit gültigen Fassung (davon befreit sind Vereine und Organisationen für öffentliche Veranstaltungen).


Ansprechpartner

Frau A. Hartwig
Zi. 2.04
Karl-Liebknecht-Straße 33
Telefon (03876) 781 650
Telefax (03876) 781 602


Formulare

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Kontakt
 

Rolandstadt Perleberg

Bürgermeister Axel Schmidt

Großer Markt 1 a | 19348 Perleberg

Tel.: (03876) 781 0

Fax: (03876) 781 180

E-Mail:

 

Sprech-/Öffnungszeiten

Montag und Freitag

8.00 bis 11.30 Uhr
Dienstag

8.00 bis 11.30 Uhr | 13.00 bis 17.30 Uhr

Mittwoch

geschlossen
Donnerstag

8.00 bis 11.30 Uhr | 13.00 bis 15.00 Uhr

Ausnahme: Standesamt freitags keine Sprechzeit.

 

Karfreitag und Ostermontag geschlossen.

 

Hinweise

Termine sind an den anderen Tagen nach Vereinbarung möglich.

Vermittlung: NEU: Karl-Liebknecht-Straße 33, 1. OG, Zi.-Nr. 1.05. Fahrstuhl vorhanden.

Bürgerbüro: Termin vorab online (Link) oder telefonisch vereinbaren!

 
 
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