SB 320 | Natur- und Landschaftspflege

Osterfeuer


Kurzinformationen

 

Traditionsfeuer

Traditions- und Brauchtumsfeuer können mit einer Ausnahmegenehmigung durch die Stadt Perleberg abgebrannt werden. Dazu zählen z.B. Osterfeuer, Maifeuer, Herbstfeuer, Festlichkeiten oder bestimmte Anlässe. Traditionsfeuer sind meist etwas größer. Bei Ihnen stehen der Gemeinsinn und das Brauchtum im Vordergrund.

 

Link "Kleine Holzfeuer"


Beschreibung

Für das Abrennen eines Feuers gelten folgende Regeln:

 

Der Betreiber eines Feuers ist auch für dessen Sicherung verantwortlich.

 

Die genehmigten Feuer werden durch den SB Umwelt an die Polizei und die Leitstelle gemeldet.

 

Weitere Hinweise


Rechtsgrundlagen


Notwendige Unterlagen

Antrag auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung zum Abbrennen eines Traditionsfeuers (Lagerfeuer/Osterfeuer)

 

siehe Formular unten 


Fristen

Der Antrag ist spätestens 1 Woche vor Durchführung einzureichen bei:

Stadt Perleberg

SB Umwelt

Karl-Liebknecht-Str. 33

19348 Perleberg


Gebühren

16.00 € gemäß Verwaltungsgebührensatzung der Stadt Perleberg in der derzeit gültigen Fassung (davon befreit sind Vereine und Organisationen für öffentliche Veranstaltungen).


Ansprechpartner

Frau A. Hartwig
Zi. 2.04
Karl-Liebknecht-Straße 33
Telefon (03876) 781 650
Telefax (03876) 781 602


Formulare

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