Personalausweis, beantragen
Beschreibung
Deutsche im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes sind verpflichtet, einen gültigen Ausweis zu besitzen, sobald sie 16 Jahre alt sind und der allgemeinen Meldepflicht unterliegen oder, ohne ihr zu unterliegen, sich überwiegend in Deutschland aufhalten.
Rechtsgrundlagen
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Notwendige Unterlagen
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ein aktuelles Lichtbild (35 x 45 mm), ohne Kopfbedeckung laut Fotomustertafel der Bundesdruckerei
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empfehlenswert Geburtsurkunde/Eheurkunde/Namensänderungsurkunde
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soweit vorhanden alle bisherigen Dokumente (Personalausweis, Reisepass, Kinderreisepass)
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bei Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit die Einbürgerungsurkunde
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Bei Personen unter 16 Jahren ist der Antrag durch einen Erziehungsberechtigten zu stellen und die Einverständniserklärung des anderen Erziehungsberechtigten erforderlich. Sofern nur ein Elternteil Sorgeberechtigt ist, ist ein Nachweis über das alleinige Sorgerecht (Negativattest) zu erbringen. Hinweis: Bei einem Erstantrag benötigen wir die Geburtsurkunde.
Kosten
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antragstellende Person unter 24 Jahren: 22,80 Euro
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antragstellende Person ab 24 Jahren: 37,00 Euro
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vorläufiger Personalausweis: 10,00 Euro
Weitere Gebührenregelungen:
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Ändern der PIN im Bürgeramt (z. B. PIN vergessen): 6,00 Euro
Weiterführendes
Gültigkeitsdauer
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bis zur Vollendung des 24. Lebensjahres 6 Jahre
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ab dem vollendeten 24. Lebensjahr 10 Jahre
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vorläufiger Personalausweis bis zu 3 Monate
Ansprechpartner
SB 122 | Meldewesen
Frau J. Marschner
Zi. 1.1
Karl-Liebknecht-Straße 33 (03876) 781 321
(03876) 781 303
Herr C. Martin
Zi. 1.4
Karl-Liebknecht-Straße 33 (03876) 781 323
(03876) 781 303
Frau A. Schröder
Zi. 1.03
Karl-Liebknecht-Straße 33 (03876) 781 320
(03876) 781 303