Sachgebiet | Bürgerbüro und Ordnungsangelegenheiten

Personalausweis, beantragen


Beschreibung

Deutsche im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes sind verpflichtet, einen gültigen Ausweis zu besitzen, sobald sie 16 Jahre alt sind und der allgemeinen Meldepflicht unterliegen oder, ohne ihr zu unterliegen, sich überwiegend in Deutschland aufhalten.


Rechtsgrundlagen

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Notwendige Unterlagen


Gebühren


Weiterführendes

Gültigkeitsdauer


Ansprechpartner

Herr C. Martin
Zi. 1.04
Karl-Liebknecht-Straße 33
Telefon (03876) 781 323
Telefax (03876) 781 303

Frau J. Marschner
Zi. 1.01
Karl-Liebknecht-Straße 33
Telefon (03876) 781 321
Telefax (03876) 781 303

Frau A. Schröder
Zi. 1.03
Karl-Liebknecht-Straße 33
Telefon (03876) 781 320
Telefax (03876) 781 303

Herr A. El-Kassem
Zi. 1.02
Karl-Liebknecht-Straße 33
Telefon (03876) 781 324
Telefax (03876) 781 303


Formulare

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