Wohnberechtigungsbescheinigung
Kurzinformationen
Der Besitz eines Wohnberechtigungsscheins (WBS) ist die Voraussetzung für den Bezug einer öffentlich geförderten Wohnung. Einen Wohnberechtigungsschein können Wohnungssuchende erhalten, wenn ihr Gesamteinkommen und das Jahresbruttoeinkommen aller mitziehenden, familien- bzw. haushaltangehörigen Personen zusammen die gesetzlich vorgegebene Einkommensgrenze nicht übersteigt.
Beschreibung
Die neuen Einkommensgrenzen (gelten ab 01.10.2019 und bis 31.12.2023 unverändert) gemäß BbgWoFG:
- für Ein-Personen-Haushalt = 15.600,00 €
- für Zwei-Personen-Haushalt = 22.000,00 €
- zuzüglich für jede zum Haushalt gehörende Person = 4.900,00 €
- zuzüglich für jedes zum Haushalt gehörende Kind im Sinne § 32 Abs. 1-5 EstG = 2.000,00 €
Zur Ermittlung des Jahreseinkommens jeder zum Haushalt gehörenden Person werden die letzten 12 Monate vor der Antragstellung als Bewertungszeitraum herangezogen. Die einzureichenden Einkommensunterlagen müssen diesen Zeitraum vollständig belegen. Eine prognostische Berechnung für die Zukunft (Geltungsdauer des WBS) kann erfolgen (nach den regeln des WoGG). Der WBS kann nur für den angestrebten Hauptwohnsitz beantragt werden. Er besitzt eine Gültigkeit von einem Jahr ab Ausstellungsdatum. Antragsberechtigt ist jeder volljährige Bürger. Alle mitziehenden Personen müssen zur Familie bzw. zum Haushalt gehören. Der Antrag muss eigenhändig von allen volljährigen mitziehenden Personen unterschrieben sein.
Bei der Vergabe eines Wohnberechtigungsschein werden folgende Bezugsberechtigungen unterschieden:
- WBS zum Bezug einer Sozialwohnung, die im öffentlich geförderten Wohnungsbau einschließlich der Förderung von Modernisierung und Instandsetzung von Mietwohnungen errichtet werden (1. Förderweg)
- Bescheinigung für die Bezugsberechtigung einer Wohnung, die im öffentlich geförderten Wohnungsbau einschließlich der Förderung von Modernisierung und Instandsetzung von Mietwohnungen (3. Förderweg) errichtet wurde. Hier darf die o. g. zulässige Einkommensgrenze um bis zu 60 % überschritten werden.
- Bescheinigung für die Bezugsberechtigung einer Wohnung mit zulässiger Einkommens-überschreitung von 20 % nach BbgWoFEGV
Ein Wohnberechtigungsschein wird in Abhängigkeit von der Wohnungsgröße vergeben:
Haushaltsangehörige
Wohnungsgröße
Anzahl der
Wohnräume
1 Person-Haushalt
50 qm
2
2 Personen-Haushalt
65 qm
2
3 Personen-Haushalt
80 qm
3
4 Personen-Haushalt
90 qm
4
für jede weitere Person 10 qm
Ein zusätzlicher Wohnraum von je 10 qm ist möglich zur Berücksichtigung
- besonderer persönlicher oder beruflicher Bedürfnisse eines Haushaltangehörigen,
- eines nach der Lebenserfahrung in absehbarer Zeit zu erwartenden zusätzlichen Raumbedarf,
- zur Vermeidung einer besonderen Härte.
Rechtsgrundlagen
Link zu anderen Seiten:
- Brandenburgische Wohnraumförderungsgesetz (BbgWoFG)
- Wohnraumförderungsgesetz (WoFG)
- Wohnungsbindungsgesetz (WoBinG)
- Einkommensteuergesetz (EstG)
Notwendige Unterlagen
- vollständiger Antrag, der von allen mitziehenden volljährigen Haushaltsangehörigen eigenständig zu unterschreiben ist
- Personalausweis oder Reisepass/Reisepass aller Haushaltsangehörigen (im Original vorlagen)
- sämtliche für Sie/Ihre Haushaltangehörigen zutreffenden Unterlagen in Kopie der Antragsunterlagen beifügen
- Meldebescheinigung/Haftbescheinigung: auch, wenn nicht in der Stadt Perleberg wohnhaft
- Aufenthaltsgenehmigung/-erlaubnis für Ausländer die bei der Antragstellung noch mindestens 1 Jahr gültig ist
- Verdienst-/Gehaltsbescheinigungen ggf. Arbeits-/Ausbildungs-/Umschulungsvertrag
- BAfÖG-Bescheid
- Rentenbescheid
- Bescheid über Arbeitslosengeld I/Arbeitslosengeld II
- Bescheid über Sozialhilfe nach SGB XII
- letzten Einkommensteuerbescheid
- Nachweis zum Gewerbe
- Heiratsurkunde
- Ausweis nach § 69 SGB IX (Schwerbehindertenausweis)
- Nachweis über Pflegebedürftigkeit
- Nachweis über gesetzliche Unterhaltsverpflichtungen
- letzte Einkommensteuererklärung/Vorauszahlungsbescheide
Kosten
Die Gebühr für die Ausstellung eines WBS beträgt 15,00 €. Im Einzelfall kann auf Antrag Gebührenermäßigung sowie Gebührenbefreiung gewährt werden.
Ansprechpartner
Frau I. Raatz
Zi. 2.5
Karl-Liebknecht-Straße 33 (03876) 781-660
(03876) 781-602
Formulare
Antrag auf Erteilung eines Wohnberechtigungsscheins
Einkommenserklärung
Erläuterungen zur Einkommenserklärung (Anlage 1)