Sachgebiet | Bürgerbüro und Ordnungsangelegenheiten
Wohnberechtigungsbescheinigung
Kurzinformationen
Der Besitz eines Wohnberechtigungsscheins (WBS) ist die Voraussetzung für den Bezug einer öffentlich geförderten Wohnung. Einen Wohnberechtigungsschein können Wohnungssuchende erhalten, wenn ihr Gesamteinkommen und das Jahresbruttoeinkommen aller mitziehenden, familien- bzw. haushaltangehörigen Personen zusammen die gesetzlich vorgegebene Einkommensgrenze nicht übersteigt.
Beschreibung
Die neuen Einkommensgrenzen (gelten ab 01.01.2024) gemäß BbgWoFG:
für Einpersonenhaushalt = 18.500,00 €
für Zweipersonenhaushalt = 26.000,00 €
zuzüglich für jede zum Haushalt gehörende Person = 5.800,00 €
zuzüglich für jedes zum Haushalt gehörende Kind im Sinne § 32 Abs. 1-5 EstG = 2.000,00 €
Zur Ermittlung des Jahreseinkommens jeder zum Haushalt gehörenden Person werden die letzten 12 Monate vor der Antragstellung als Bewertungszeitraum herangezogen. Die einzureichenden Einkommensunterlagen müssen diesen Zeitraum vollständig belegen. Eine prognostische Berechnung für die Zukunft (Geltungsdauer des WBS) kann erfolgen (nach den regeln des WoGG). Der WBS kann nur für den angestrebten Hauptwohnsitz beantragt werden. Er besitzt eine Gültigkeit von einem Jahr ab Ausstellungsdatum. Antragsberechtigt ist jeder volljährige Bürger. Alle mitziehenden Personen müssen zur Familie bzw. zum Haushalt gehören. Der Antrag muss eigenhändig von allen volljährigen mitziehenden Personen unterschrieben sein.
Bei der Vergabe eines Wohnberechtigungsschein werden folgende Bezugsberechtigungen unterschieden:
WBS zum Bezug einer Sozialwohnung, die im öffentlich geförderten Wohnungsbau einschließlich der Förderung von Modernisierung und Instandsetzung von Mietwohnungen errichtet werden (1. Förderweg)
Bescheinigung für die Bezugsberechtigung einer Wohnung, die im öffentlich geförderten Wohnungsbau einschließlich der Förderung von Modernisierung und Instandsetzung von Mietwohnungen (3. Förderweg) errichtet wurde. Hier darf die o. g. zulässige Einkommensgrenze um bis zu 60 % überschritten werden.
Bescheinigung für die Bezugsberechtigung einer Wohnung mit zulässiger Einkommens-überschreitung von 20 % nach BbgWoFEGV
Ein Wohnberechtigungsschein wird in Abhängigkeit von der Wohnungsgröße vergeben:
Haushaltsangehörige
Wohnungsgröße
Anzahl der
Wohnräume
1 Person-Haushalt
50 qm
2
2 Personen-Haushalt
65 qm
2
3 Personen-Haushalt
80 qm
3
4 Personen-Haushalt
90 qm
4
Ein zusätzlicher Wohnraum von je 10 qm ist möglich zur Berücksichtigung
besonderer persönlicher oder beruflicher Bedürfnisse eines Haushaltangehörigen,
eines nach der Lebenserfahrung in absehbarer Zeit zu erwartenden zusätzlichen Raumbedarf,
zur Vermeidung einer besonderen Härte.
Rechtsgrundlagen
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Wohnraumförderungsgesetz (WoFG)
Wohnungsbindungsgesetz (WoBinG)
Einkommensteuergesetz (EstG)
Notwendige Unterlagen
vollständiger Antrag, der von allen mitziehenden volljährigen Haushaltsangehörigen eigenständig zu unterschreiben ist
Personalausweis oder Reisepass/Reisepass aller Haushaltsangehörigen (im Original vorlagen)
sämtliche für Sie/Ihre Haushaltangehörigen zutreffenden Unterlagen in Kopie der Antragsunterlagen beifügen
Meldebescheinigung/Haftbescheinigung: auch, wenn nicht in der Stadt Perleberg wohnhaft
Aufenthaltsgenehmigung/-erlaubnis für Ausländer die bei der Antragstellung noch mindestens 1 Jahr gültig ist
Verdienst-/Gehaltsbescheinigungen ggf. Arbeits-/Ausbildungs-/Umschulungsvertrag
BAfÖG-Bescheid
Rentenbescheid
Bescheid über Arbeitslosengeld I/Arbeitslosengeld II
Bescheid über Sozialhilfe nach SGB XII
letzten Einkommensteuerbescheid
Nachweis zum Gewerbe
Heiratsurkunde
Ausweis nach § 69 SGB IX (Schwerbehindertenausweis)
Nachweis über Pflegebedürftigkeit
Nachweis über gesetzliche Unterhaltsverpflichtungen
letzte Einkommensteuererklärung/Vorauszahlungsbescheide
Gebühren
Die Gebühr für die Ausstellung eines WBS beträgt 15,00 €. Im Einzelfall kann auf Antrag Gebührenermäßigung sowie Gebührenbefreiung gewährt werden.
Ansprechpartner
Herr C. Martin
Zi. 1.04
Karl-Liebknecht-Straße 33
(03876) 781 323
(03876) 781 303
Frau J. Marschner
Zi. 1.01
Karl-Liebknecht-Straße 33
(03876) 781 321
(03876) 781 303
Frau A. Schröder
Zi. 1.03
Karl-Liebknecht-Straße 33
(03876) 781 320
(03876) 781 303
Herr A. El-Kassem
Zi. 1.02
Karl-Liebknecht-Straße 33
(03876) 781 324
(03876) 781 303
Formulare
- Antrag auf Erteilung eines Wohnberechtigungsscheins
- Einkommenserklärung
- Erläuterungen zur Einkommenserklärung (Anlage 1)