Sachgebiet | Bürgerbüro und Ordnungsangelegenheiten

Wohnberechtigungsbescheinigung


Kurzinformationen

Der Besitz eines Wohnberechtigungsscheins (WBS) ist die Voraussetzung für den Bezug einer öffentlich geförderten Wohnung. Einen Wohnberechtigungsschein können Wohnungssuchende erhalten, wenn ihr Gesamteinkommen und das Jahresbruttoeinkommen aller mitziehenden, familien- bzw. haushaltangehörigen Personen zusammen die gesetzlich vorgegebene Einkommensgrenze nicht übersteigt.


Beschreibung

Die neuen Einkommensgrenzen (gelten ab 01.01.2024) gemäß BbgWoFG:

 

Zur Ermittlung des Jahreseinkommens jeder zum Haushalt gehörenden Person werden die letzten 12 Monate vor der Antragstellung als Bewertungszeitraum herangezogen. Die einzureichenden Einkommensunterlagen müssen diesen Zeitraum vollständig belegen. Eine prognostische Berechnung für die Zukunft (Geltungsdauer des WBS) kann erfolgen (nach den regeln des WoGG). Der WBS kann nur für den angestrebten Hauptwohnsitz beantragt werden. Er besitzt eine Gültigkeit von einem Jahr ab Ausstellungsdatum. Antragsberechtigt ist jeder volljährige Bürger. Alle mitziehenden Personen müssen zur Familie bzw. zum Haushalt gehören. Der Antrag muss eigenhändig von allen volljährigen mitziehenden Personen unterschrieben sein.

 

Bei der Vergabe eines Wohnberechtigungsschein werden folgende Bezugsberechtigungen unterschieden:

 

Ein Wohnberechtigungsschein wird in Abhängigkeit von der Wohnungsgröße vergeben:

 

Haushaltsangehörige

 

Wohnungsgröße

Anzahl der

Wohnräume

1 Person-Haushalt

50 qm

2

2 Personen-Haushalt

65 qm

2

3 Personen-Haushalt

80 qm

3

4 Personen-Haushalt

90 qm

4

 
 
 

 

Ein zusätzlicher Wohnraum von je 10 qm ist möglich zur Berücksichtigung


Rechtsgrundlagen

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Notwendige Unterlagen


Gebühren

Die Gebühr für die Ausstellung eines WBS beträgt 15,00 €. Im Einzelfall kann auf Antrag Gebührenermäßigung sowie Gebührenbefreiung gewährt werden.


Ansprechpartner

Herr C. Martin
Zi. 1.04
Karl-Liebknecht-Straße 33
Telefon (03876) 781 323
Telefax (03876) 781 303

Frau J. Marschner
Zi. 1.01
Karl-Liebknecht-Straße 33
Telefon (03876) 781 321
Telefax (03876) 781 303

Frau A. Schröder
Zi. 1.03
Karl-Liebknecht-Straße 33
Telefon (03876) 781 320
Telefax (03876) 781 303

Herr A. El-Kassem
Zi. 1.02
Karl-Liebknecht-Straße 33
Telefon (03876) 781 324
Telefax (03876) 781 303


Formulare

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