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Hauptwohnung, ummelden


Kurzinformationen

 


Beschreibung

Wer eine Wohnung bezieht, muss sich innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug persönlich anmelden. Hierbei ist es nicht relevant, ob es sich um eine Haupt- oder Nebenwohnung handelt.

 

Für die Anmeldung von Kindern und Jugendlichen bis zum vollendeten 16. Lebensjahr muss die Person sorgen, in deren Wohnung das Kind oder der Jugendliche einzieht.


Rechtsgrundlagen


Notwendige Unterlagen

  • Wohnungsgeberbescheinigung gemäß § 19 des Bundesmeldegesetzes (BMG)
  • Ausweisdokumente aller Personen (Personalausweis, Reisepass, Kinderreisepass)
  • Personenstandsurkunden (Geburtsurkunde, Eheurkunde)
  • ggf. Scheidungsurteil

 

Sämtliche Dokumente müssen im Original vorgelegt werden. Im Einzelfall können weitere Dokumente nachträglich verlangt werden.


Zusätzlich ist bei ausländischen Urkunden eine beglaubigte oder von einem beeidigten Dolmetscher oder Übersetzer angefertigte Übersetzung vorzulegen.


Fristen

2 Wochen


Gebühren

keine


Formulare

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Veranstaltungen
 
Kontakt
 

Rolandstadt Perleberg

Bürgermeister Axel Schmidt

Großer Markt 1 a | 19348 Perleberg

Tel.: (03876) 781 0

Fax: (03876) 781 180

E-Mail:

 

Sprech-/Öffnungszeiten

Montag und Freitag

8.00 bis 11.30 Uhr
Dienstag

8.00 bis 11.30 Uhr | 13.00 bis 17.30 Uhr

Mittwoch

geschlossen
Donnerstag

8.00 bis 11.30 Uhr | 13.00 bis 15.00 Uhr

Ausnahme: Standesamt freitags keine Sprechzeit.

 

Hinweise

Termine sind an den anderen Tagen nach Vereinbarung möglich.

Vermittlung: im 2. OG des Rathauses, Zi.-Nr. 217.

Meldestelle: Termin vorab online (Link) oder telefonisch vereinbaren!

 
 
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