Sachgebiet | Bürgerbüro und Ordnungsangelegenheiten

Hauptwohnung, ummelden


Beschreibung

Wer eine Wohnung bezieht, muss sich innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug persönlich anmelden. Hierbei ist es nicht relevant, ob es sich um eine Haupt- oder Nebenwohnung handelt. Für die Anmeldung von Kindern und Jugendlichen bis zum vollendeten 16. Lebensjahr muss die Person sorgen, in deren Wohnung das Kind oder der Jugendliche einzieht.


Rechtsgrundlagen

Bundesmeldegesetz


Notwendige Unterlagen

 

Sämtliche Dokumente müssen im Original vorgelegt werden. Im Einzelfall können weitere Dokumente nachträglich verlangt werden. Zusätzlich ist bei ausländischen Urkunden eine beglaubigte oder von einem beeidigten Dolmetscher oder Übersetzer angefertigte Übersetzung vorzulegen.


Fristen

2 Wochen


Gebühren

keine


Ansprechpartner

Herr C. Martin
Zi. 1.04
Karl-Liebknecht-Straße 33
Telefon (03876) 781 323
Telefax (03876) 781 303

Frau J. Marschner
Zi. 1.01
Karl-Liebknecht-Straße 33
Telefon (03876) 781 321
Telefax (03876) 781 303

Frau A. Schröder
Zi. 1.03
Karl-Liebknecht-Straße 33
Telefon (03876) 781 320
Telefax (03876) 781 303

Herr A. El-Kassem
Zi. 1.02
Karl-Liebknecht-Straße 33
Telefon (03876) 781 324
Telefax (03876) 781 303


Formulare

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