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Sachgebiet | Standesamt

Vaterschaftsanerkennung


Beschreibung

 

Die Anerkennung einer Vaterschaft kann bei

  • jedem Jugendamt,

  • jedem Notar,

  • jedem Amtsgericht,

  • beim Standesamt,

  • im Ausland bei deutschen Auslandsvertretungen

beurkundet werden.


Erforderlich für die Anerkennung ist die Zustimmung der Kindesmutter. Diese Zustimmung muss ebenfalls beurkundet werden. Bei minderjährigen Kindeseltern ist Zustimmung der gesetzlichen Verteter und des Vormundes nötig.

 

Der Vater muss bei der entsprechenden Stelle persönlich erscheinen. Er muss auch seinen Personalausweis oder Pass vorlegen. Die Vaterschaftsanerkennung kann nicht über einen Bevollmächtigten erklärt werden. Eine Vaterschaft kann auch vorgeburtlich anerkannt werden, wird aber erst am Tag der Geburt des Kindes bei Vorliegen aller Zustimmungen wirksam.

 

Ist eine Kindesmutter noch verheiratet und ist der Ehemann nicht der biologische Vater des Kindes, erkundigen Sie sich bitte bei uns im Standesamt über Ihre Möglichkeiten und über die Vorgehensweise einer eventuellen Vaterschaftsanerkennung durch den wirklichen Vater.


Notwendige Unterlagen

  • Personalausweis

  • Geburtsurkunde des Kindes

  • bei ledigen Eltern: eigene Geburtsurkunde

  • bei Eltern/Elternteile, die bereits verheiratet waren, zusätzlich: Heiratsurkunde sowie Scheidungsurteil oder Sterbeurkunde


Gebühren

Die Anerkennung einer Vaterschaft und die dazu erforderlichen Zustimmungen je 33,00 €.


Weiterführendes

 

Eine Vaterschaftsfeststellung ist eine gerichtliche Klärung der Vaterschaft, sie ist zu unterscheiden von der freiwilligen Vaterschaftsanerkennung. 

 

Weigert sich ein Mann, seine Vaterschaft anzuerkennen, kann vor dem zuständigen Familiengericht gegen den mutmaßlichen Vater geklagt werden. Wenn die Mutter weder über einen Anwalt noch selbst Klage führen will, kann sie eine Beistandschaft beim Jugendamt beantragen.


Über das Gericht wird der mutmaßliche Vater im Regelfall zu einer Blutabnahme aufgefordert. Wird über die Blutuntersuchung festgestellt, dass der mutmaßliche Vater nicht der biologische Vater ist, wird die Vaterschaftsklage abgewiesen.


Ansprechpartner

Frau R. Elster
Zi. 0.03
Großer Markt 1 a
Telefon (03876) 781 140
Telefax (03876) 781 752

Frau C. Wernicke
Zi. 0.08
Großer Markt 1 a
Telefon (03876) 781 141
Telefax (03876) 781 752

Frau S. Hagen
Zi. 0.04
Großer Markt 1 a
Telefon (03876) 781 142
Telefax (03876) 781 752

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Kontakt
 

Rolandstadt Perleberg

Bürgermeister Axel Schmidt

Großer Markt 1 a | 19348 Perleberg

Tel.: (03876) 781 0

Fax: (03876) 781 180

E-Mail:

 

Sprech-/Öffnungszeiten

Montag und Freitag

8.00 bis 11.30 Uhr
Dienstag

8.00 bis 11.30 Uhr | 13.00 bis 17.30 Uhr

Mittwoch

geschlossen
Donnerstag

8.00 bis 11.30 Uhr | 13.00 bis 15.00 Uhr

Ausnahme: Standesamt freitags keine Sprechzeit.

 

 

Hinweise

Termine sind an den anderen Tagen nach Vereinbarung möglich.

Vermittlung: NEU: Karl-Liebknecht-Straße 33, 1. OG, Zi.-Nr. 1.05. Fahrstuhl vorhanden.

Bürgerbüro: Termin vorab online (Link) oder telefonisch vereinbaren!

 
 
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