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SB 113 | Standesamt und Urkundenstelle

Personenstandsurkunde


Kurzinformationen

 

Dazu gehören Geburtsurkunden, mehrsprachige internationale Geburtsurkunden, Heiratsurkunden, Lebenspartnerschaftsurkunden sowie Sterbeurkunden. Die Personenstandsregister werden am Ort des Ereignisses (Geburt, Eheschließung, Sterbefall) geführt.


Beschreibung

 

Personenstandsregister enthalten persönliche Daten, die dem Datenschutz unterliegen.

 

Urkunden und Abschriften sind auf Antrag den Personen zu erteilen, auf die sich der Eintrag bezieht, sowie deren Ehegatten, Lebenspartnern (im Sinne des Lebenspartnerschaftsgesetz), Vorfahren und Abkömmlingen.

 

Andere Personen haben ein Recht auf eine Urkunde, wenn sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen, beim Geburten- oder Sterberegister reicht die Glaubhaftmachung eines berechtigten Interesses aus, wenn der Antrag von einem Geschwister des Kindes oder des Verstorbenen gestellt wird.

 

Antragsbefugt sind über 16 Jahre alte Personen.


Notwendige Unterlagen

 

Wenn Sie eine Personenstandsurkunde benötigen und somit im zuständigen Standesamt (in dessen Bereich der Personenstandsfall eingetreten ist) beantragen, legen Sie bitte Ihren Personalausweis bzw. ein amtliches Dokument mit Lichtbild vor.


Fristen

 

Wenn Sie persönlich in unserem Standesamt vorsprechen können, erhalten Sie Ihre Urkunde sofort. Bei schriftlicher Anforderung per Post, Fax oder Mail beträgt die Bearbeitungszeit etwa 14 Tage.

 

So finden Sie uns: SB 113 | Standesamt, Urkundenstelle


Gebühren

 

Urkundengebühr = 15,00 €
jede weitere Ausfertigung, die gleichzeitig ausgestellt wird = 7,50 €

 

Gebührenfreiheit besteht, soweit dies gesetzlich geregelt ist, z. B. für Rentenangelegenheiten.


Weiterführendes

 

Bei Beantragung einer Personenstandsurkunde ist zu beachten, dass für Personenstandsregister folgende Aufbewahrungsfristen gelten:

  • Ehe- und Lebenspartnerschaftsregister: 80 Jahre
  • Geburtenregister: 110 Jahre
  • Sterberegister: 30 Jahre

 

Nach Ablauf dieser Fristen sind archivrechtlichen Vorschriften für die Benutzung maßgebend.

 

Dies bedeutet, dass durch unser Standesamt keine Urkunden mehr ausgestellt werden können. Die Personenstandsbücher aus den betroffenen Jahrgängen befinden sich dann bereits in unserem Stadtarchiv (LinK).


Ansprechpartner

Frau R. Elster
Zi. 3
Großer Markt 1 a
Telefon (03876) 781-140
Telefax (03876) 781-752

Frau C. Wernicke
Zi. 8
Großer Markt 1 a
Telefon (03876) 781 141
Telefax (03876) 781 752

Frau S. Hagen
Zi. 4
Großer Markt 1 a
Telefon (03876) 781 142
Telefax (03876) 781 752

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Veranstaltungen
 
Kontakt
 

Rolandstadt Perleberg

Bürgermeister Axel Schmidt

Großer Markt 1 a | 19348 Perleberg

Tel.: (03876) 781 0

Fax: (03876) 781 180

E-Mail:

 

Sprech-/Öffnungszeiten

Montag und Freitag

8.00 bis 11.30 Uhr
Dienstag

8.00 bis 11.30 Uhr | 13.00 bis 17.30 Uhr

Mittwoch

geschlossen
Donnerstag

8.00 bis 11.30 Uhr | 13.00 bis 15.00 Uhr

Ausnahme: Standesamt freitags keine Sprechzeit.

 

Hinweise

Termine sind an den anderen Tagen nach Vereinbarung möglich.

Vermittlung: im 2. OG des Rathauses, Zi.-Nr. 217.

Meldestelle: Termin vorab online (Link) oder telefonisch vereinbaren!

 
 
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