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Idyllischer Caravanstellplatz an der Stepenitz gelegen | Foto: Stadt PerlebergSeien Sie herzlich zur neuen Sonderausstellung ins Stadt- und Regionalmuseum eingeladen!Der Frühling hält Einzug | Foto: Stadt PerlebergRadeln und Kanu- oder Bootstouren in PerlebergErleben Sie die historische Altstadt von Perleberg!Blik auf die Stadtsilhouette mit Rathaus & St. Jacobi-Kirche | Foto: Stadt PerlebergBlick auf den Perleberger Sandstein-Roland, rechts dahinterliegend die Stadtinformation | Foto: Stadt PerlebergBlick auf die Hinterhöfe und Stepenitz vom Hagen | Foto: Stadt PerlebergWeitere Informationen unter www.tierparkperleberg.de
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Baustellenzufahrt


Kurzinformationen

Allgemeine Informationen:

Genehmigung zur Errichtung von Grundstückszufahrten / Baustellenzufahrten

  • Erteilung von Genehmigungen zur Errichtung von Grundstücks- und Baustellenzufahrten

  • Überwachung und Kontrolle der erteilten Genehmigung und deren bauliche Umsetzung

  • bei Baustellenzufahrten Kontrolle der Wiederherstellung nach Beendigung der Bauarbeiten


Hinweis:
Die Errichtung einer Zufahrt an Bundes-, Landes- und Kreisstraßen liegt im Zuständigkeitsbereich des entsprechenden Baulastträgers (Bund, Land, Kreis). Innerhalb der Ortsdurchfahrten wird die Genehmigung nur mit Zustimmung des Baulastträgers erteilt. Außerhalb der Ortsdurchfahrten muss die Beantragung einer Zufahrt direkt beim Straßenbaulastträger erfolgen.

Einen Antrag auf Errichtung einer Grundstücks- bzw. Baustellenzufahrt können stellen:

  • Eigentümer

  • Erbbauberechtigte

  • oder deren Bevollmächtigte

 

Der formlose Antrag ist 4 Wochen vor Baubeginn schriftlich oder per Fax zu stellen, muss eigenhändig unterschrieben sein und ist per Post an folgende Adresse zu senden:

Stadt Perleberg
Karl-Liebknecht-Straße 33
19348 Perleberg
Fax: 03876/ 781-602


Rechtsgrundlagen

  • Bundesfernstraßengesetz

  • Brandenburgisches Straßengesetz

  • Kommunalabgabengesetz für das Land Brandenburg

 


Notwendige Unterlagen

  • formloser Antrag durch den Eigentümer | Erbbauberechtigten bzw. Bevollmächtigten (Vollmacht beifügen)
  • Grundstücksangabe (wo findet das Bauvorhaben statt)
  • Angabe der geplanten Nutzung und die Dauer der Nutzung
  • bemaßter Lageplan mit Kennzeichnung der geplanten Zufahrt

 

 

Ansprechpartner


SB 312 | Hoch- und Tiefbau

Frau L. Schulz
Zi. 2.3
Karl-Liebknecht-Straße 33
Telefon (03876) 781-620
Telefax (03876) 781-602
E-Mail

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Veranstaltungen
 
 
 
Kontakt
 

Rolandstadt Perleberg

Bürgermeister Axel Schmidt

Großer Markt | 19348 Perleberg

Tel.: (03876) 781 0

Fax: (03876) 781 180

E-Mail:

 

Sprech-/Öffnungszeiten

Montag und Freitag

8.00 bis 11.30 Uhr
Dienstag

8.00 bis 11.30 Uhr | 13.00 bis 17.30 Uhr

Mittwoch

geschlossen
Donnerstag

8.00 bis 11.30 Uhr | 13.00 bis 15.00 Uhr

Ausnahme: Standesamt freitags keine Sprechzeit.

 

Hinweise

Termine sind an den anderen Tagen nach Vereinbarung möglich.

Vermittlung: im 2. OG des Rathauses, Zi.-Nr. 217.

Meldestelle: Termin vorab online (Link) oder telefonisch vereinbaren!

 
 
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