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Sachgebiet | Bürgerbüro und Ordnungsangelegenheiten

Haltung eines Hundes nach § 6 der HundehV, anzeigen


Kurzinformationen

§2 HundehV beschreibt die Anzeige und Kennzeichnungspflicht

  • Alle Hunde sind bei der örtlichen Ordnungsbehörde anzuzeigen

  • Jeder Hund, der älter als 8 Wochen ist, ist dauerhaft auf Kosten des Halters mit Hilfe eines Mikrochip-Transponders gemäß ISO-Standard zu kennzeichnen.

  • Die Identität des Hundes (Rasse, Wurfdatum, Farbe und Chipnummer) ist zusammen mit der Anzeige mitzuteilen.

 


Rechtsgrundlagen


Notwendige Unterlagen

  • Anzeige des Hundes (Formular)

  • Kennzeichnung des Hundes mittels Mikrochip-Transponder (ISO-Standard)

  • Rasseangabe (Mischling bzw. Rasse nicht bekannt, Rassegutachten vorlegen)

  • Bei gefährlichen Hunden sind etwaige für die Beurteilung der Gefährlichkeit maßgeblichen Umstände (z.B. Feststellungen oder Ordnungsverfügungen anderer Behörden) mit der Anzeige des Hundes mitzuteilen.

 


Gebühren

keine

 

 


Ansprechpartner

Frau A. Domagala
Zi. 1.09
Karl-Liebknecht-Straße 33
Telefon (03876) 781 346
Telefax (03876) 781 302


Formulare


Merkblätter

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Kontakt
 

Rolandstadt Perleberg

Bürgermeister Axel Schmidt

Großer Markt 1 a | 19348 Perleberg

Tel.: (03876) 781 0

Fax: (03876) 781 180

E-Mail:

 

Sprech-/Öffnungszeiten

Montag und Freitag

8.00 bis 11.30 Uhr
Dienstag

8.00 bis 11.30 Uhr | 13.00 bis 17.30 Uhr

Mittwoch

geschlossen
Donnerstag

8.00 bis 11.30 Uhr | 13.00 bis 15.00 Uhr

Ausnahme: Standesamt freitags keine Sprechzeit.

 

 

Hinweise

Termine sind an den anderen Tagen nach Vereinbarung möglich.

Vermittlung: NEU: Karl-Liebknecht-Straße 33, 1. OG, Zi.-Nr. 1.05. Fahrstuhl vorhanden.

Bürgerbüro: Termin vorab online (Link) oder telefonisch vereinbaren!

 
 
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