Schriftgröße:
normale Schrift einschaltengroße Schrift einschaltensehr große Schrift einschalten
 
 
Erleben Sie die historische Altstadt von Perleberg! | Foto: Stadt Perleberg | zur StartseiteDer Frühling hält Einzug | Foto: Stadt Perleberg | zur StartseiteDer Perleberger Stadtforst lädt zum Spazierengehen ein | Foto: Stadt Perleberg | zur StartseiteBannerbild | zur StartseiteBlick auf den Perleberger Sandstein-Roland, rechts dahinterliegend die Stadtinformation | Foto: Stadt Perleberg | zur StartseiteBlick von der Jungfernbrücke auf die Stepenitz | zur Startseite
Link zur Seite versenden   Ansicht zum Drucken öffnen
 

SB 311 | Tiefbau

Abwasserbeseitigung, Regenwasser und Niederschlagswasser


Kurzinformationen

Allgemeine Informationen:

Anschluss an die Regenwasserkanalisation

  • Erteilung von Genehmigungen zum Anschluss an die zentrale Niederschlagswasserbeseitigungsanlage (Entwässerungsgenehmigung)

  • Überwachung und Kontrolle der erteilten Genehmigungen und deren bauliche Umsetzung


Voraussetzungen:
Gemäß § 54 Abs. 4 Brandenburgisches Wassergesetz (BbgWG) ist nicht schädlich verunreinigtes Niederschlagswasser zu versickern.
Kann das auf dem Grundstück anfallende Niederschlagswasser nicht auf dem eigenen Grundstück schadlos versickert werden, so ist jeder Grundstückseigentümer verpflichtet, das Grundstück an die zentrale Niederschlagswasserbeseitigungsanlage (Regenwasserkanalisation), soweit sie vorhanden ist, anzuschließen. Hierzu ist ein entsprechender Antrag (Entwässerungsantrag) zur Erteilung einer Entwässerungsgenehmigung zu stellen.

Einen Antrag auf Anschluss an die Niederschlagswasserbeseitigungsanlage können stellen:

  • Eigentümer

  • Erbbauberechtigte

 


Der formlose Antrag ist 4 Wochen vor Baubeginn schriftlich oder per Fax zu stellen, muss eigenhändig unterschrieben sein und ist per Post an folgende Adresse zu senden:


Stadt Perleberg
Bauamt
Karl-Liebknecht-Str. 33
19348 Perleberg
Fax: 03876/ 781-602


Rechtsgrundlagen


Notwendige Unterlagen

  • formloser Antrag durch den Eigentümer bzw. Erbbauberechtigten

  • Erläuterungsbericht

  • Lageplan

  • ausgefüllter Selbstveranlagungsbogen

 


Gebühren

  • Die Gebühren für die Entwässerungsgenehmigung richten sich nach der Verwaltungsgebührensatzung

  • Tarifstelle 22. Bearbeitung eines Antrages auf Aufgrabegenehmigung = 35,00 € (Entwässerungsgenehmigung)

  • Die Kosten für die Herstellung, Erneuerung, Veränderung, Beseitigung sowie die Unterhaltung eines Haus- und Grundstücksanschlusses richten sich nach der Kostenersatzanspruchssatzung und wird nach den tatsächlichen Aufwendungen und Kosten je Bauvorhaben bzw. Bauabschnitt ermittelt.

 


Ansprechpartner

Frau L. Schulz
Zi. 2.3
Karl-Liebknecht-Straße 33
Telefon (03876) 781-620
Telefax (03876) 781-602


Formulare

Anmerkung: Je nach Software auf Ihrem Computer kann es zu Problemen bei der Anzeige, beim Ausfüllen bzw. beim Ausdrucken von PDF-Dokumenten kommen. In diesem Fall speichern Sie bitte die Datei direkt auf Ihrem Computer ab (z.B. auf dem Desktop) und öffnen diese anschließend mit der aktuellen Version von Adobe Acrobat Reader (kostenfreie Software zur Anzeige von PDF-Dokumenten) oder eines der hier gelisteten Programme (Liste unvollständig).
Unsere Besucher: 721371
Veranstaltungen
 
 
 
Kontakt
 

Rolandstadt Perleberg

Bürgermeister Axel Schmidt

Großer Markt 1 a | 19348 Perleberg

Tel.: (03876) 781 0

Fax: (03876) 781 180

E-Mail:

 

Sprech-/Öffnungszeiten

Montag und Freitag

8.00 bis 11.30 Uhr
Dienstag

8.00 bis 11.30 Uhr | 13.00 bis 17.30 Uhr

Mittwoch

geschlossen
Donnerstag

8.00 bis 11.30 Uhr | 13.00 bis 15.00 Uhr

Ausnahme: Standesamt freitags keine Sprechzeit.

 

 

Hinweise

Termine sind an den anderen Tagen nach Vereinbarung möglich.

Vermittlung: NEU: Karl-Liebknecht-Straße 33, 1. OG, Zi.-Nr. 1.05. Fahrstuhl vorhanden.

Bürgerbüro: Termin vorab online (Link) oder telefonisch vereinbaren!

 
 
Newsletter