Europawahl am 26. Mai 2019
Endergebnis Europawahl 2019 (Perleberg)
Informationen für Wählerinnen und Wähler
Deutsche im Ausland
Wählen kann nur, wer in das Wählerverzeichnis eingetragen ist. Deutsche im Ausland, die nicht in Deutschland gemeldet sind, bezeichnet man als Auslandsdeutsche. Sie werden nicht automatisch in ein Wählerverzeichnis eingetragen. Wollen Auslanddeutsche an Europawahlen teilnehmen, müssen sie vor jeder Wahl einen förmlichen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis stellen.
Nur vorübergehend im Ausland
Deutsche, die sich vorübergehend- zum Beispiel während eines Urlaubs- im Ausland aufhalten und nach wie vor in Deutschland gemeldet sind, werden von Amts wegen in das Wählerverzeichnis ihrer Stadt eingetragen. Sie können ihr Wahlrecht durch Briefwahl ausüben. Dazu müssen sie bei ihrer Stadt einen sogenannten Wahlschein beantragen.
Unionsbürgerinnen und Unionsbürger
Auch die in der Bundesrepublik Deutschland wohnenden Bürgerinnen und Bürger der übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union (Unionsbürgerinnen und Unionsbürger) können an der Wahl zum Europäischen Parlament teilnehmen. Für die Wahlteilnahme in Deutschland müssen sie sich in das Wählerverzeichnis ihrer deutschen Wohnsitz-Gemeinde/Stadt eintragen lassen. Sie erhalten dann auch in Zukunft automatisch hier ihre Wahlbenachrichtigung für die künftigen Europawahlen.
Für die Eintragung in das Wählerverzeichnis müssen Sie beim Einwohnermeldeamt der Stadt Perleberg bis spätestens zum 5. Mai 2019 (Sonntag) einen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis stellen. Den Antrag können Sie auch per Post an die Stadt Perleberg senden. Das Formular und ein Merkblatt erhalten Sie unter www.bundeswahlleiter.de/europawahl2019/informationen-waehler/unionsbürger.html oder beim Einwohner-meldeamt der Stadt Perleberg.
Weitere Informationen zur Wahlteilnahme erhalten Sie in allen Amtssprachen der EU unter www.bmi.bund.de/europeans-vote-in-germany.
Bekanntmachungen
- Bekanntmachung über Beginn und Ende der Wahlzeit zur Wahl des Europäischen Parlaments und der Kommunalwahlen am 26. Mai 2019 sowie zu Wahlbezirken und Wahllokalen
- Zweite Bekanntmachung für Staatsangehörige der übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union (Unionsbürger) zur Wahl zum Europäischen Parlament in der Bundesrepublik Deutschland
Weiterführende Links
Gesetzliche Grundlagen