Wahlbekanntmachungen-Archiv
1. September 2019
Landtagswahl
Bekanntmachungen
26. Mai 2019
Kommunalwahlen
Ergebnis Kommunalwahl:
Link: Sitzzuteilung SVV (Namen und Sitze)
Ergebnis Kreistagswahl:
Bekanntmachungen
- Amtliche Bekanntmachung der Stadt Perleberg | Bekanntmachung der Ergebnisse der Wahl zur Stadtverordnetenversammlung am 26.05.2019
- Öffentliche Sitzung des Wahlausschusses am 29.05.19
- Bekanntmachung über Beginn und Ende der Wahlzeit zur Wahl des Europäischen Parlaments und der Kommunalwahlen am 26. Mai 2019 sowie zu Wahlbezirken und Wahllokalen
- Wahlbekanntmachung zugelassenen Wahlvorschläge für die Wahl der Stadtverordnetenversammlung vom 03.04.19
- Wahlbekanntmachung der Wahlleiterin vom 16.01.2019
- Wahlbekanntmachung der Wahlleiterin vom 03.01.2019 zur Wahl der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Perleberg am 26.Mai 2019
Gesetzliche Grundlagen
26. Mai 2019
Europawahl
Der Wahlausschuss hat das Endergebnis festgestellt und beschlossen.
Bekanntmachungen
- Bekanntmachung über Beginn und Ende der Wahlzeit zur Wahl des Europäischen Parlaments und der Kommunalwahlen am 26. Mai 2019 sowie zu Wahlbezirken und Wahllokalen
- Zweite Bekanntmachung für Staatsangehörige der übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union (Unionsbürger) zur Wahl zum Europäischen Parlament in der Bundesrepublik Deutschland
Weiterführende Links
Gesetzliche Grundlagen
24.09.2017
Bundestagswahl
Der Wahlausschuss hat das Endergebnis festgestellt und beschlossen.
Link: Bundestagswahl 2017: Wahlergebnisse Erststimme
Link: Bundestagswahl 2017: Wahlergebnisse Zweitstimme
18.01.2015
Endergebnis der Bürgermeisterwahl
Der Wahlausschuss hat das Endergebnis festgestellt und beschlossen.
Link: Statistik der Bürgermeisterwahl
31.12.2014
Amtliche Wahlbekanntmachung der Stadt Perleberg
Am Sonntag, den 18.01.2015 findet die Wahl
der hauptamtlichen Bürgermeisterin/ des hauptamtlichen Bürgermeisters
der Stadt Perleberg statt.
Die Wahl dauert von 8.00 bis 18.00 Uhr.
Link: Information über die BürgermeisterIn-Wahl
03.12.2014
Amtliche Bekanntmachung der Stadt Perleberg
Bekanntmachung über das Recht auf Einsichtnahme
in das Wählerverzeichnis und die Erteilung von Wahlscheinen für die Wahl
der hauptamtlichen Bürgermeisterin/des hauptamtlichen Bürgermeisters
in der Stadt Perleberg am 18. Januar 2015.
Link: Bekanntmachung PER aus dem Prignitz Express_03.12.14
26.08.2014
Amtliche Bekanntmachung der Stadt Perleberg
Wahlbekanntmachung
Am 18. Januar 2015 findet die Wahl
der/des hauptamtlichen Bürgermeisterin/ Bürgermeisters statt.
Gemäß § 64 Abs. 3 des Brandenburgischen Kommunalwahlgesetzes gebe ich zur Wahl der hauptamtlichen Bürgermeisterin/des hauptamtlichen Bürgermeisters der Stadt Perleberg bekannt:
Gemäß § 64 Abs.2 BbgKWahlG hat der Landrat des Landkreises Prignitz als Tag der Hauptwahl der hauptamtlichen Bürgermeisterin/des hauptamtlichen Bürgermeisters Sonntag, den 18.1.2015 festgelegt.
Gleichzeitig wurde gem. § 72 Abs.2 BbgKWahlG als Tag für die eventuell notwendige Stichwahl Sonntag, den 15.2.2015 festgelegt.
Sie findet statt in der Zeit von 8.00 bis 18.00 Uhr.
Die/der Bürgermeisterin/Bürgermeister wird von den wahlberechtigten
Bürgerinnen und Bürgern der Stadt Perleberg in allgemeiner, unmittelbarer,
freier, gleicher und geheimer Wahl nach den Grundsätzen der Mehrheitswahl für die Dauer einer Amtszeit von 8 Jahren gewählt.
1. Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen
Nachdem der Landrat des Landkreises Prignitz den Haupt-und Stichwahltermin sowie die Wahlzeit für die Wahl der hauptamtlichen Bürgermeisterin/des hauptamtlichen Bürgermeisters der Stadt Perleberg festgelegt hat, fordere ich gemäß § 31 Abs.2 Satz 3 BbgKWahlV auf, die Wahlvorschläge für diese Wahl möglichst frühzeitig einzureichen.
2. Wahlvorschlagsrecht und Einreichungsfrist
Wahlvorschläge können von Parteien, politischen Vereinigungen, Wählergruppen und von Einzelpersonen eingereicht werden.
Die Wahlvorschläge müssen gemäß § 69 Abs. 2 BbgKWahlG spätestens bis zum 13.11.2014, 12.00 Uhr bei der Stadt Perleberg, Wahlleiterin Frau Röder (bitte nicht öffnen),
Karl-Liebknecht-Str. 33, 19348 Perleberg schriftlich eingereicht werden.
3. Wählbarkeit
Gemäß § 65 Abs. 2 BbgKWahlG sind wählbar alle Personen, die
1. Deutsche oder Unionsbürger sind,
2. am Tag der Hauptwahl das 25. Lebensjahr, aber noch nicht das 62. Lebensjahr vollendet haben,
3. in der Bundesrepublik Deutschland ihren ständigen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt haben.
Gemäß § 65 Abs.4 BbgKwahlG ist ein Deutscher nicht wählbar, der
1. nach § 9 vom Wahlrecht ausgeschlossen ist,
2. infolge Richterspruch die Wählbarkeit oder die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzt oder
3. von einem Gericht im Disziplinarverfahren zur Entfernung aus dem Beamtenverhältnis oder zur Aberkennung des Ruhegeldes rechtskräftig verurteilt worden ist.
Gemäß § 65 Abs. 5 BbgKWahlG ist ein Unionsbürger nicht wählbar, der
1. eine, der 3 Voraussetzungen des Abs. 4 erfüllt oder
2. infolge einer zivil- oder strafrechtlichen Einzelfallentscheidung im Herkunftsmitgliedstaat die Wählbarkeit nicht besitzt.
4. Inhalt der Wahlvorschläge
1. Jeder Wahlvorschlag darf nur einen Bewerber enthalten (§ 70 Abs. 1 BbgKWahlG ).
2. Jeder Wahlvorschlag muss die im § 28 Abs. 2 Nr. bezeichneten
Angaben enthalten.
3. In den Wahlvorschlag darf nur aufgenommen werden, wer seine
Zustimmung dazu schriftlich erklärt hat (§ 70 Abs.3 BbgKWahlG).
4. Mit dem Wahlvorschlag ist der Wahlleiterin eine Bescheinigung der Wahlbehörde einzureichen, dass der vorgeschlagene Bewerber am Wahltag wählbar ist.
Unionsbürger, die schriftlich ihre Zustimmung zur Benennung als
Bewerber erklärt haben, müssen der Wahlleiterin mit der Bescheinigung nach Satz 1 eine Versicherung an Eides Statt über
ihre Staatsangehörigkeit und darüber vorlegen, dass sie in ihrem
Herkunftsmitgliedstaat nicht von der Wählbarkeit ausgeschlossen
sind; § 28 Abs. 8 Satz 3 gilt entsprechend. (§ 70 Abs. 4 BbgKWahlG).
5. Unterstützungsunterschriften
1. In den Gemeinden mit mehr als dreihundert Einwohnern muss der
Wahlvorschlag von mindestens zweimal so viel wahlberechtigten
Personen unterzeichnet sein, wie die zu wählende Vertretung nach § 6 Abs. Vertreter hat (§ 70 Abs. 5 BbgKWahlG).
2. Das Erfordernis von Unterstützungsunterschriften nach Absatz 5 gilt
nicht für Amtsinhaber, die sich der Wiederwahl stellen , sowie für
Einzelbewerber und Wahlvorschläge von Parteien, politischen
Vereinigungen und Wählergruppen, die eine der in § 28 Abs. 7
genannten Voraussetzungen erfüllen (§ 70 Abs. 6 BbgKWahlG).
6. Zulassung der Wahlvorschläge
Der Wahlausschuss beschließt am Dienstag, den 18.11.2014 um 17.00 Uhr in öffentlicher Sitzung in der Stadtverwaltung Perleberg, Karl-Liebknecht-Str.33,
Versammlungsraum über die Zulassung der Wahlvorschläge. Es wird verwiesen auf die §§ 37 bis 39 BbgKWahlV.
7. Vordrucke für die Einreichung von Wahlvorschlägen
Sind erhältlich bei der Wahlleiterin Frau Röder in der Stadtverwaltung,
Karl-Liebknecht-Str.33, Zimmer 3.01, Tel.781123, Fax: 781233, sowie bei der stell. Wahlleiterin Frau Raatz, Zimmer 2.08, Tel.781660, .
Perleberg, den 26.08.2014 gez. Röder
Wahlleiterin
30.7.2014
Bekanntmachung über das Recht auf Einsicht in das
Wählerverzeichnis, die Erteilung von Wahlscheinen
und zur Briefwahl
zur
Wahl des 6. Landtages Brandenburg am 14. September 2014
(gem. § 16 und § 45 Abs. 1BbgLWahlV)
Wahlbekanntmachung
1. Am 14. September 2014 findet die Wahl zum 6. Landtag Brandenburg statt.
Die Wahl dauert von 8.00 bis 18.00 Uhr.
2. Die Stadt Perleberg ist in 17 Wahlbezirke eingeteilt:
WB 1101 Rathaus, Standesamt
WB 1102 Gymnasium, Wilsnacker Str.12
WB 1103 Oberschule, Dergenthiner Str.29*
WB 1104 Ordnungsamt, Karl-Kiebknecht-Str.33*
WB 1105 Geschw.-Scholl-Schule links, Dobberziner Str.28*
WB 1106 Düpow, Feuerwehr*
WB 1107 Spiegelhagen, Feuerwehr
WB 1108 Lübzow, Gaststätte
WB 1109 Dergenthin, Feuerwehr*
WB 1110 Sükow, Landhaus*
WB 1111 Quitzow, Feuerwehr*
WB 1112 Schönfeld, Gaststätte*
WB 1113 Groß Buchholz, Feuerwehr*
WB 1114 Kita-Piccolino, Dobberziner Str.30*
WB 1115 Freizeitzentrum, Wittenberger Str.91
WB 1116 Kita-Knirpsenland, Akazienweg 2*
WB 1117 Geschw.-Scholl-Schule rechts, Dobberziner Str.28*
(* barrierefrei Wahllokale )
In den Wahlbenachrichtigungen, die den wahlberechtigten Personen bis zum 17. August 2014 übersandt werden, sind der Wahlbezirk und das Wahllokal angegeben, in dem die wahlberechtigten Personen zu wählen haben.
3. Das Wählerverzeichnis kann gemäß § 17 Abs. 3 des Brandenburgischen Landeswahlgesetzes vom 18. August bis zum 22. August 2014 zu folgenden Zeiten bei der Stadt Perleberg, Einwohnermeldestelle, Karl-Liebknecht-Str.33 eingesehen werden:
Mo. 9.00 bis 11.00 u. 13.00 bis 15.00 Uhr
Die. 9.00 bis 11.00 u. 13.00 bis 17.30 Uhr
Mi. geschlossen
Do. 9.00 – 11.00 u. 13.00 – 15.00 Uhr
Fr. 9.00 – 11.00 Uhr
4. Anträge auf Eintragung in das Wählerverzeichnis können gemäß §§ 13 u. 14 der Brandenburgischen Landeswahlordnung in der Stadt Perleberg, Einwohnermeldestelle, Karl-Liebknecht-Str. 33 zu o. g. Zeiten gestellt werden.
5. Jede wahlberechtigte Person kann bei der Einwohnermeldestelle bis zum 30. August 2014 schriftlich oder durch Erklärung zur Niederschrift Einspruch gegen das Wählerverzeichnis legen.
6. Wahlscheine können in der Stadtverwaltung Perleberg, Einwohnermeldestelle, Karl-Liebknecht-Str. 33 zu o. g. Zeiten beantragt werden.
7. Die Briefwahlvorstände treten am Wahltag zur Ermittlung des Briefwahlergebnisse um 15.30 Uhr im Landkreis Prignitz, Perleberg, Berliner Str. 49 zusammen.
8. Jede wahlberechtigte Person, die keinen Wahlschein besitzt, kann nur in dem Wahllokal des Wahlbezirkes wählen, in dessen Wählerverzeichnis sie eingetragen ist.
Die Wähler haben ihre Wahlbenachrichtigung und ihren Personalausweis oder Reisepass oder ein sonstiges gültiges Personaldokument mit Lichtbild mitzubringen. Sie haben sich auf Verlangen des Wahlvorstandes auszuweisen.
Die Wahlbenachrichtigungen sollen bei der Wahl abgegeben werden.
9. Gewählt wird mit amtlichen Stimmzettel. Jede Wählerin und jeder Wähler erhält am Wahltag im betreffenden Wahllokal einen amtlichen Stimmzettel ausgehändigt.
Jede Wählerin und jeder Wähler hat eine Erststimme und eine Zweitstimme.
Der Stimmzettel enthält jeweils in der Reihenfolge der Wahlvorschlagsnummern
- für die Wahl im Landeswahlkreis (Erststimme) die für diesen Wahlkreis zugelassenen Kreiswahlvorschläge unter Angabe des Familiennamens, des Vornamens, des Berufes oder der Tätigkeit und der Anschrift der Bewerberin oder des Bewerbers sowie des Namens der Partei, politischen Vereinigung oder Listenvereinigung, sofern sie eine Kurzbezeichnung verwendet, auch dieser, oder der Bezeichnung „Einzelbewerberin“ oder „Einzelbewerber“ für Bewerber, die nicht für eine Partei, politische Vereinigung oder Listenvereinigung antreten, und rechts von dem Namen jeder Bewerberin und jedes Bewerbers einen Kreis für die bei Kreiswahlvorschlägen von Listenvereinigungen enthält der Stimmzettel ferner die Namen und sofern vorhanden, die Kurzbezeichnung der an ihr beteiligten Parteien oder politischen Vereinigungen,
- für die Wahl nach Landeslisten (Zweitstimme) die zugelassenen Landeslisten unter Angabe des Namens der Partei, politischen Vereinigung oder Listenvereinigung, sofern sie eine Kurzbezeichnung verwendet, auch diese, sowie die Vor- und Familiennamen der ersten fünf Bewerber und links von dem Namen der Partei, politischen Vereinigung oder Listenvereinigung einen Kreis für die Kennzeichnung. Bei Landeslisten von Listenvereinigungen enthält der Stimmzettel ferner die Namen und, sofern vorhanden, die Kurzbezeichnungen der an ihr beteiligten Parteien oder politischen Vereinigungen.
Die Wählerin oder der Wähler gibt
die Erststimme in der Weise ab, dass sie oder er auf dem linken Teil des Stimmzettels durch ein in einen Kreis gesetztes Kreuz oder auf andere Weise eindeutig kenntlich macht, welcher Bewerberin oder welchem Bewerber sie gelten soll,
und
die Zweitstimme in der Weise ab, dass sie oder er auf dem rechten Teil des Stimmzettels durch ein in einen Kreis gesetztes Kreuz oder auf andere Weise eindeutig kenntlich macht, welcher Landesliste sie gelten soll.
Der Stimmzettel muss von der Wählerin oder dem Wähler in einer Wahlkabine des Wahllokals oder in einem besonderen Nebenraum unbeobachtet gekennzeichnet und in gefaltetem Zustand so in die Wahlurne gelegt werden, dass die Kennzeichnung von umstehenden Personen nicht erkannt werden kann.
Blinde und sehschwache Wähler haben die Möglichkeit, mit Hilfe einer Stimmzettelschablone zu wählen. Die Schablone kann beim Blinden- und Sehbehinderten – Verband Brandenburg e.V. kostenlos angefordert werden. Telefon: 0355/22549
10. Die Wahlhandlung sowie die im Anschluss an die Wahlhandlung erfolgende Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses im Wahlbezirk sind öffentlich. Jede Person hat Zutritt, soweit das ohne Beeinträchtigung des Wahlgeschäftes möglich ist.
Während der Wahlzeit sind in und an dem Gebäude, in dem sich der Wahlraum befindet, sowie unmittelbar vor dem Zugang zu dem Gebäude jede Beeinflussung der Wähler durch Wort, Ton, Schrift oder Bild sowie jede Unterschriftensammlung verboten.
11. Wähler, die einen Wahlschein haben, können in dem Landtagswahlkreis wählen, in dem der jeweilige Wahlschein ausgestellt ist,
- durch Stimmabgabe in einem beliebigen Wahlbezirk diese Landtagswahlkreises oder
- durch Briefwahl teilnehmen.
Wer durch Briefwahl wählen will, muss sich von der Stadt Perleberg, Einwohnermeldestelle, Karl-Liebknecht-Str.33 einen amtlichem Stimmzettel für die Landtagswahl, einen blauen amtlichen Wahlumschlag sowie einen roten amtlichen Wahlbriefumschlag beschaffen und seinen uns seinen roten Wahlbrief mit dem Stimmzettel (im verschlossenen blauen Wahlumschlag ) und dem unterschriebenen Wahlschein so rechtzeitig der auf dem roten Wahlbriefumschlag angegebenen Stelle übersenden, dass er dort spätestens am Wahltag bis 18.00 Uhr eingeht. Der rote Wahlbrief kann auch bei der angegebenen Stelle abgegeben werden.
12. Jeder Wahlberechtigte kann sein Wahlrecht bei jeder Wahl nur einmal und nur persönlich ausüben. Wer unbefugt wählt oder sonst ein unrichtiges Ergebnis einer Wahl herbeiführt oder das Ergebnis verfälscht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Der Versuch ist strafbar (§ 107a Abs. 1 und 3 des Strafgesetzbuches).
Perleberg, den 30.7.2014 gez. Röder
Wahlleiterin