Keine Osterfeuer im Gebiet der Stadt Perleberg

01. 04. 2021

Die Stadt Perleberg weist darauf hin, dass das Abbrennen von Osterfeuern im öffentlichen wie privaten Bereich in diesem Jahr aufgrund der bestehenden Corona-Lage und der hohen Inzidenzzahlen nicht gestattet ist. Es wurden keine Genehmigungen erteilt.

 

Nach wie vor ist die Vermeidung aller nicht notwendigen Kontakte im öffentlichen und privaten Leben die wichtigste Maßgabe zur Eindämmung der Corona-Pandemie (aktualisierte siebte SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung im Land Brandenburg vom 30. März 2021).

 

Wir bitten Bürgerinnen und Bürger um Verständnis für diese Entscheidung. In dem Zusammenhang wird auch auf die Vorschriften der Ordnungsbehördlichen Verordnung zum Abbrennen von Feuern im Gebiet der Stadt Perleberg hingewiesen, wonach auch sogenannte Gartenfeuer in den Abendstunden nicht gestattet sind.

 

Bild zur Meldung: Beate Mundt | Abbildung eines Osterfeuers

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