Waldbrandwarnstufe 5: Osterfeuer können nicht stattfinden
Der Bürgermeister der Rolandstadt Perleberg Axel Schmidt und der Stadtwehrführer der Freiwilligen Feuerwehr Perleberg Maik Müller geben bekannt, dass aufgrund der aktuellen Waldbrandgefahrenstufe 5 (Stand: Mittwoch, 16.04.2025) keine Osterfeuer abgebrannt werden dürfen.
Laut Auflagen des Genehmigungsbescheides ist das Abbrennen von Osterfeuern bei Waldbrandgefahrenstufe 4 und 5 untersagt. Gleiches gilt für die sogenannten kleinen Holzfeuer von 1m x 1m und Feuerschalen.
Da die Auflagen zur Durchführung eines Feuers nicht erfüllt sind, verlieren erteilte Genehmigungen ihre Gültigkeit. Die Auflage gilt für alle offenen Feuer, da von der Trockenheit nicht nur Wälder betroffen sind, sondern auch Böschungen, Ödland, Feldraine und andere Grundstücke.
Der Antragsteller trägt die Verantwortung für die Einhaltung der Sicherheitsbestimmungen und der Auflagen. Zuwiderhandlungen werden geahndet.
Da bis zum Gründonnerstag nicht mit größeren Niederschlägen und damit mit der niedrigeren Waldbrandwarnstufe 3 zu rechnen ist, haben die Organisatoren ihre Veranstaltungen abgesagt. In Wüsten Buchholz schauen die Verantwortlichen auf das Wetter am Karfreitag: Sollten Regen und die Waldbrandwarnstufe drei kommen, findet das Osterfeuer am Sonnabend statt.
Bereits abgesagt wurde auch das Perleberger Osterfeuer am Sonnabend. Die anderen Veranstalter beobachten ebenfalls die Wetterlage, entscheiden abschließend am Karfreitag. In Düpow will man sich dennoch zum gemütlichen Beisammensein ohne Feuer bei Spiel und Musik treffen, so Ortsvorsteher André Kenzler.
Die aktuelle Waldbrandgefahrenstufe kann auf den Internetseiten des Landes Brandenburg und der Rolandstadt Perleberg abgerufen werden.
Bild zur Meldung: Foto: Pixabay | Die Osterfeuer dürfen in diesem Jahr nicht brennen.
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