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Ausstellungseröffnung im Stadt- und Regionalmuseum Perleberg

22. 06. 2021

Nachdem die offizielle Eröffnung der neuen Sonderausstellung „Stadt hat Recht. Das Magdeburger Recht in Brandenburgs Städten“ im Stadt- und Regionalmuseum Perleberg am Internationalen Museumstag (16. Mai 2021) wegen der aktuellen Bestimmungen zur Corona-Lage verschoben werden musste, wurde dieser Termin nun am Sonntag, 20. Juni 2012, in angemessener Weise nachgeholt.

 

Im malerischen Museumshof kamen bei bestem Sommerwetter die Akteure sowie ein interessiertes Publikum zur offiziellen Einweihung der Wanderausstellung „Stadt hat Recht.“ zusammen. Die als Wanderausstellung konzipierte Exposition wurde von der Arbeitsgemeinschaft Städte mit historischen Stadtkernen im Land Brandenburg (AG Historische Stadtkerne) erarbeitet und durch das Stadt- und Regionalmuseum Perleberg um interessante Exponate aus den eigenen Beständen, des Stadtarchivs sowie mit Leihgebern aus Tangermünde und Stendal ergänzt.

 

Museumsleiterin Anja Pöpplau konnte neben Perlebergs Bürgermeisterin Annett Jura, die in ihren Grußworten auf die Arbeit der AG Historische Stadtkerne und die Aufgaben der städtischen Selbstverwaltung einging, als Redner und Überbringer von Grußworten den Fachbereichsleiter für Kultur, Sport und Tourismus, Frank Riedel, den Baubeigeordneten der Landeshauptstadt Potsdam und Vorstandsmitglied der Arbeitsgemeinschaft, Bernd Rubelt, und Dr. Sascha Bütow, dem Kurator der Wanderausstellung begrüßen. Dr. Bütow gab nach der Begrüßung durch Museumsleiterin Pöpplau und den verschiedenen Grußworten einen einleitenden Kurzvortrag zum Thema der Ausstellung und führte die Gäste danach durch die Wanderausstellung, die noch bis zum Tag des offenen Denkmals am 12. September 2021 in Perleberg gezeigt wird.


Sämtliche Prignitzer Immediatstädte „erhielten“ ihr Stadtrecht im 13. Jahrhundert aus der Altmark. Dabei fußt das altmärkische Stadtrecht im Wesentlichen auf dem Magdeburger Recht, dessen Stadtrechtsfamilie bis ins Baltikum und in die Ukraine hinein wirksam wurde. Für Perleberg und Lenzen kam konkret das Salzwedeler Recht zur Anwendung. Es wurde 1239 auf Perleberg und vermutlich bereits 1237 auf Lenzen übertragen. Wusterhausen a. d. Dosse (um 1232), Kyritz (1237), Wittstock (1248) und auch Neuruppin (1256) wurden mit Stendaler Recht bewidmet. 1256 „erhielt“ Pritzwalk das Recht des altmärkischen Seehausen. Im Alltag und im Geschichtsbewußtsein der Prignitzer von heute sind diese Stadtrechtsverleihungen des Mittelalters und das vielfältige damalige Beziehungsgeflecht der Städte untereinander oft unbekannt. Perleberg hat daher 2019 die Initiative ergriffen und eine Straße innerhalb der Stadt Salzwedeler Straße benannt und würdigt damit den Ursprung seiner eigenen Rechtsverfassung.

 

Bild zur Meldung: Stadt Perleberg | Ausstellungseröffnung: Rundgang mit Dr. Sascha Bütow durch die Ausstellung "Stadt hat Recht" am 20.06.21

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