Informationen für Perleberger Vereine zum Coronavirus gemäß Eindämmungsverordnung

18. 03. 2020

Gestern hat die Gesundheitsministerin des Landes Brandenburg eine Eindämmungsverordnung erlassen (ausführliche Bezeichnung: „Verordnung über Maßnahmen zur Eindämmung des neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 und COVID-19 in Brandenburg“).

 

Diese hat auch Auswirkungen auf die Aktivitäten in den Perleberger Vereinen.

 

Gemäß § 4, Absatz 1 ist der Sportbetrieb auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen, Schwimmbädern, Fitnessstudios, Tanzstudios und ähnliches untersagt. Zudem werden gemäß § 5 Zusammenkünfte in Vereinen und sonstigen Sport- und Freizeiteinrichtungen sowie die Wahrnehmung von Angeboten in Volkshochschulen, Musikschulen und sonstigen öffentlichen und privaten Bildungseinrichtungen im außerschulischen Bereich sowie Reisebusreisen verboten.

 

Zu Ihrem Schutz und zum Schutz Ihrer Vereinsmitglieder bitten wir Sie eindringlich darum, diese Hinweise zu beachten und sie umzusetzen. Nur so gibt es eine Chance, die Ansteckungsgefahr zu minimieren. Bleiben Sie innerhalb der Vereine miteinander per E-Mail, per Telefon oder über die sozialen Medien in Kontakt, damit Sie organisatorische Dinge in Ihrem Verein auch weiterhin miteinander abstimmen können. 


Hinweis:

Alle Informationen werden auf der städtischen Webseite unter dem Reiter „Coronavirus Informationen“ stets aktualisiert. Bürgerinnen und Bürger können sich bei Anfragen über die Bürgerhotline unter der Telefonnummer (03876) 781 444 oder per Mail coronainformation@stadt-perleberg.de an die Stadt Perleberg wenden.

 

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