Einladung zur Jahreshauptversammlung der Jagdgenossenschaft Groß Buchholz

Groß Buchholz, den 28. 02. 2020

Sehr geehrte Damen und Herren,

 

hiermit  werden  Sie und Ihr/e Partner/Partnerin zur Jagdgenossenschaftsversammlung herzlich eingeladen.

Termin: Samstag, 14.3.2020

Ort: Sportlerheim, Groß Buchholz

Zeit: 19.00 Uhr 

Zu Beginn sind traditionell alle Verpächter von unseren Jagdpächtern zum gemeinsamen Schüsseltreiben herzlich eingeladen. Um ca. 19.45 Uhr beginnt die Hauptversammlung.

 

Tagesordnung: 

  1. Begrüßung und Feststellung der Beschlussfähigkeit
  2. Bericht des Vorstandes zum Verlauf des Jagdjahres 2019
  3. Bericht des Kassenführers
  4. Bericht der Kassenprüfer
  5. Bericht zum Jagdjahr 2019 durch die Jagdpächter
  6. Bestätigung der Berichte
  7. Beschluss zur Auszahlung der Jagdpacht
  8. Entlastung des Vorstandes , des Kassenführers und der Kassenprüfer
  9. Beschluss der Änderungsvorschläge zur Satzung
  10. Wahl der Kassenprüfer
  11. Sonstiges

 

Im Anschluss an die Versammlung wird die Jagdpacht für das vergangene Jagdjahr 2019/2020 ausgezahlt. Es wird daran erinnert, dass laut BJagdG jeder Eigentümer verpflichtet ist, seine land- und forstwirtschaftlichen Flächen dem Jagdvorstand anzuzeigen, um seinen Anspruch am Reinertrag des jeweiligen Jagdjahres zu sichern.

Auswärtige Jagdgenossen sind gemäß § 10 Absatz 4  der Satzung verpflichtet, dem Jagdvorstand  einen am Sitz der Jagdgenossenschaft wohnenden Zustellungsbevollmächtigten zu benennen. Verhinderte Jagdgenossen haben gemäß 7 der Satzung einem anderen Jagdgenossen eine Vollmacht zur Empfangsberechtigung der Jagdpacht mitzugeben.

Auf Antrag ist die Überweisung der Jagdpacht unter Berücksichtigung der Kosten möglich.

 

Mit freundlichem Gruß

Jagdvorstand

 

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