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Verbrennen von Grün- und Baumschnitt verboten

24. 01. 2020

Das Entsorgen von Grün- und Baumschnitt durch Verbrennen ist verboten.

 

Aufgrund mehrerer Verstöße gegen das Verbot in den letzten Tagen, weist die Stadt darauf hin, dass es sich hierbei um eine Ordnungswidrigkeit handelt. Schnittmaterial von Baumfällungen, Äste, Heckenschnitt und Laub sind an den zugelassenen Annahmestellen im Landkreis zu entsorgen, soweit sie nicht durch Schreddern oder Mulchen bzw. als trockenes, abgelagertes Scheitholz selbst verwertet werden können.

 

Ab sofort finden verstärkt Kontrollen statt, um die unzulässige Entsorgung durch das Feuer zu unterbinden.

 

Mehr Meldungen finden Sie [hier] im Archiv.


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Ausnahme: Standesamt freitags keine Sprechzeit.

 

Hinweise

Termine sind an den anderen Tagen nach Vereinbarung möglich.

Vermittlung: im 2. OG des Rathauses, Zi.-Nr. 217.

Meldestelle: Termin vorab online (Link) oder telefonisch vereinbaren!

 
 
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