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Kreisstädte und Mittelzentren sind sich einig: Das Land Brandenburg hat eine Verantwortung

Perleberg, den 05. 01. 2017

Die Bürgermeisterin der Kreisstadt Perleberg, Annett Jura, hatte ihre Amtskollegen aus Wittenberge, Prenzlau, Senftenberg, Lübben (Spreewald) und Rathenow zu einem Treffen eingeladen.

 

Was verbindet die Städte aus dem Norden, Osten und Süden des Landes? Alle Städte liegen im sogenannten „Weiteren Metropolraum“. Alle Städte sind Mittelzentren im Land Brandenburg, wobei Senftenberg und Großräschen ebenso wie Perleberg und Wittenberge ein Mittelzentrum in Funktionsteilung bilden und alle Städte sind Kreisstädte ihrer Landkreise. Aufgrund dieser Funktionen sind die Städte besonders von den aktuellen Reformvorhaben des Landes – Verwaltungsstrukturreform und Landesentwicklungsplan Hauptstadtregion Berlin-Brandenburg (LEP-HR) betroffen. Dies waren auch die Themen des Treffens in der Rolandstadt.

 

Ronald Seeger (Rathenow), Hendrik Sommer (Prenzlau), Frank Neumann (stellv. Bürgermeister Lübben), Dr. Oliver Hermann (Wittenberge) und Annett Jura sind einer Meinung. „Wir müssen gemeinsam agieren, um uns bei der Landesregierung und dem Landtag Gehör zu verschaffen, denn die Situation unserer Städte ist ähnlich, von der Verwaltungsstrukturreform und den Festlegungen des LEP-HR sind wir gleichermaßen betroffen.“

 

Die Interessen der Städte liegen auf der Hand und wurden in dem folgenden Forderungskatalog zusammengefasst.

  1. Mittelzentren sind die regionalen Anker im Raum. Entsprechend der Landesentwicklungsplanung übernehmen sie gehobene Funktionen der Daseinsvorsorge mit regionaler Bedeutung, hierzu gehören gehobene Wirtschafts-, Einzelhandels, Kultur-, Sport-, Freizeit-, Bildungs-, Gesundheits- und soziale Versorgungsfunktionen. Hierbei ist zu beachten, dass Solitärstandorte, wie Rathenow oder Lübben (Spreewald), Mittelzentren in Funktionsteilung wie Perleberg/Wittenberge oder Senftenberg/Großräschen komplett gleichgestellt sind. Die Hauptverwaltungsbeamten begrüßen die Wiederausweisung ihrer Mittelzentren im neuen LEP-HR.
  2. Die von der Landesregierung geplante Verwaltungsstrukturreform ist auf der gemeindlichen Ebene durch die Stellungnahmen der Gremien des Städte- und Gemeindebundes sowie verschiedentlich durch Beschlüsse der Stadtverordnetenversammlungen in ihrer jetzigen Form abgelehnt worden. Insbesondere die Trennung von Kreisneugliederung und Funktionalreform wird bei den Städten und Gemeinden sehr kritisch gesehen. Auf diese bekannten Stellungnahmen und Beschlüsse sowie wissenschaftliche Stellungnahmen/Untersuchungen (z.B. Stellungnahme von Wissenschaftlern der Universität Potsdam, Institut für Wirtschaftsinformatik und digitale Gesellschaft) wird grundsätzlich verwiesen.
  3. Eine im Zuge der geplanten Verwaltungsstrukturreform vorzunehmende Teilentschuldung von kreisfreien Städten und Landkreisen aus Mitteln des kommunalen Finanzausgleiches wird abgelehnt. Das Land muss die Kosten aus dem Landeshaushalt finanzieren, ohne die Landkreise und die Städte finanziell zu belasten.
  4. Die mit dem Landkreisneugliederungsgesetz (BbgLkNG) geplante Novellierung des Finanzausgleichs wird grundsätzlich begrüßt. Der kommunale Finanzausgleich innerhalb des Landes Brandenburg muss gewährleisten, dass finanzschwache Kreise nicht gezwungen werden, höhere Kreisumlagen zu erheben als diese in finanzstarken Kreisen üblich sind. Nur so kann sichergestellt werden, dass nach der Verwaltungsstrukturreform nicht nur leistungsfähige Kreise, sondern ebenso leistungsfähige Städte und Gemeinden existieren.
  5. Eine Stärkung der gemeindlichen Selbstverwaltung durch die Übertragung von Aufgaben des Kreises oder des Landes auf die Gemeinden, die diese als Selbstverwaltungsaufgaben wahrnehmen können, (Funktionalreform II) wird eingefordert. Aus Sicht der Städte ist es wichtig, dass bei der Bildung von großen Landkreisen vor allem bürgernahe Aufgaben in gemeindlichen Strukturen verbleiben oder dorthin übertragen werden. Hier bieten sich insbesondere die Mittelzentren an. Darüber hinaus sollten die - wenn auch wenigen - Ergebnisse des Standarderprobungsgesetzes (Aufgaben der unteren Verkehrsbehörde) im Rahmen einer Verwaltungsstrukturreform nun endgültig festgemacht werden.
  6. Die Kreisstädte sind die regionalen Zentren. Im Weiteren Metropolraum nimmt die Kreisstadt somit eine stabilisierende Funktion war. Der Verlust des Standortes der Kreisverwaltung nimmt von vornherein die Chance von gleichwertigen Entwicklungsmöglichkeiten in einem neuen Großkreis. Abwanderung von Familien und Betrieben würde die Mittelzentren schwächen. Die Leistungsfähigkeit der Mittelzentren als zentrale Orte in Bezug auf die Integration der umliegenden ländlichen Räume würde deutlich sinken. Die angestrebten räumlichen Schwerpunktsetzungen bei der kommunalen Daseinsvorsorge würden für den sogenannten „Weiteren Metropolraum“ kaum zu realisieren sein. Mühsam aufgebaute wirtschaftliche, soziale und kulturelle Leistungen für die Einwohner der Kreisstadt und der umliegenden Gemeinden würden in Frage gestellt. Wenn zukünftig nur noch Oberzentren oder berlinnahe Städte als Kreissitze fungieren, würde dies zu einer Verstärkung der Konzentrationspolitik führen. Dieser Stärkung bedürfen diese Städte nicht. Richtigerweise sollte daher wie in 1993 durch die bewusste strukturpolitische Bestimmung des Kreissitzes eine Stärkung der Städte des „Weiteren Metropolraumes“ erfolgen.

 

 

Annett Jura    

Bürgermeisterin

Stadt Perleberg

 

Dr. Oliver Hermann

Bürgermeister

Stadt Wittenberge

 

Ronald Seeger

Bürgermeister

Stadt Rathenow

 

Henrik Sommer

Bürgermeister

Stadt Prenzlau

Frank Neumann

stellv. Bürgermeister

Stadt Lübben

 

 

Kreisstädte und Mittelzentren gegen Verwaltungsstrukturreform

Veröffentlicht am 07.01.2017 von Prignitz Online TV 

 

Bild zur Meldung: v.l. Dr. Oliver Hermann, Frank Neumann, Annett Jura, Ronald Seeger, Henrik Sommer | Foto: Stadt Perleberg, 2017

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