Gewerbeangelegenheiten
Kurzinformationen
Das Gewerbeamt nimmt Gewerbean-, um- oder abmeldung entgegen, bearbeitet Anträge auf gewerberechtliche Erlaubnisse (z.B. Reisegewerbe, Erlaubnisse nach § 34c der GewO, Marktfestsetzungen) einschließlich Gaststättenerlaubnisse und überwacht die gewerbliche Tätigkeit in der Gemeinde nach der Gewerbeordnung. Es nimmt Aufgaben nach dem Jugendschutzgesetz wahr.
Beschreibung
Die gewerberechtlichen Aufgaben sind zu unterscheiden von Aufgaben der Gewerbeaufsicht. Gewerbeaufsichtliche Vorschriften dienen dem Schutz von Arbeitnehmern am Arbeitsplatz und werden vom Landesamt für Arbeitsschutz wahrgenommen.
Rechtsgrundlagen
- Gewerbeordnung (GewO)
- Brandenburgisches Gaststättengesetz (BbgGastG)
- Jugendschutzgesetz (JuSchG)
- Verordnung zur Regelung von Zuständigkeiten nach dem Jugendschutzgesetz (Jugendschutzzuständigkeitsverordnung- JuSchZV)
- Brandenburgisches Ladenöffnungsgesetz (BbgLöG) Vom 27. November 2006
- Verordnung über die Verwaltungsgebühren im Geschäftsbereich des Ministers für Wirtschaft (MWGebO) vom 3. Nov. 2008
Notwendige Unterlagen
- Personalausweis
- bei juristischen Personen zusätzlich der Auszug aus dem Handelsregister
- bei der Anmeldung eines Handwerks ist die Eintragung in die Handwerksrolle erforderlich
Soll ein erlaubnispflichtiges Gewerbe angemeldet werden sind weitere Unterlagen erforderlich.
Weiterführendes
Die Gewerbestelle nimmt nun Gewerbean-, um- oder abmeldung online unter GESO.Online entgegen.
Ansprechpartner
SB 121 | Ordnungsaufgaben
Frau B. Dahms
Zi. 1.10
Karl-Liebknecht-Straße 33 (03876) 781 310
(03876) 781 302
Frau C. Dalchow
Zi. 1.10
Karl-Liebknecht-Straße 33 (03876) 781 310
(03876) 781302
Formulare
Anzeige eines vorübergehenden Gaststättengewerbes (GAGEV)
Anzeige über die Veranstaltung eines Glücksspiels
Beiblatt Gewerbemeldungen
Gewerbe-Abmeldung (GewA 3)
Gewerbe-Anmeldung (GewA 1)
Gewerbe-Ummeldung (GewA 2)
Mitteilung über die Änderung der Registerdaten
Negativerklärung nach § 16 Abs. 1 Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV)
Negativerklärung nach § 24 Abs. 1 Finanzanlagenvermittlungsverordnung (FinVermV)