SB 212 | Finanzbuchhaltung

Einzugsermächtigung


Beschreibung

SEPA-Lastschriftmandate (Einzugsermächtigung)

 

Ab dem 01.02.2014 wird die bisherige Einzugsermächtigung durch das SEPA-Lastschriftmandat ersetzt!

 

Im Zusammenhang mit der Schaffung eines einheitlich europäischen Zahlungsverkehrsraumes (SEPA) kommt es ab dem Jahr 2014 auch zu Änderungen beim Lastschriftverfahren.

Um einen reibungslosen Übergang vom „alten“ Recht auf das „neue“ SEPA-Recht zu ermöglichen, enthält die Einzugsermächtigung auch schon das neue SEPA-Lastschriftmandat. Eine gesonderte Ermächtigung ist dann nicht mehr erforderlich.

 

Für die Umstellung zwingend erforderlich sind die IBAN- und BIC-Nummern. Entsprechende Angaben hierzu erhalten Sie bei Ihrer Bank oder Sparkasse. Ggf. können Sie diese Angaben Ihrer EC-Karte und/oder Ihrem Kontoauszug entnehmen.

 

Sollten Sie uns bereits eine Einzugsermächtigung erteilt haben, erfolgt die Umstellung auf IBAN- und BIC-Nummern automatisch durch unser Haushaltsprogramm. Über die Wandlung werden Sie von uns informiert.


Ansprechpartner

Frau G. Brehmer
Zi. 0.09
Großer Markt 1 a
Telefon (03876) 781 220
Telefax (03786) 781 180

Frau R. Scharse
Zi. 0.09
Großer Markt 1 a
Telefon (03876) 781 221
Telefax (03876) 781 180


Formulare

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