Sachgebiet | Standesamt

Sterbefall, beurkunden


Kurzinformationen

 

Wenn ein Sterbefall eintritt, muss er spätestens am dritten auf den Sterbetag folgenden Tag beim Standesamt angezeigt werden.

 

Ist der Tod in einer privaten Wohnung eingetreten, muss immer ein Arzt hinzugezogen werden, damit dieser eine Todesbescheinigung ausstellt. Danach sollte der Anzeigepflichtige den Sterbefall unverzüglich beim Standesamt anzeigen oder ein Bestattungsinstitut damit beauftragen.

 

Sterbefälle im Seniorenwohnpark oder im Krankenhaus werden von diesen Einrichtungen angezeigt.


Notwendige Unterlagen

wird bei Sterbefällen im Krankenhaus oder im Heim von diesen erstellt, bei Haussterbefällen steht Ihnen dafür meistens das von Ihnen  beauftragte Bestattungshaus beratend zur Seite


Neben den Urkunden über den Familienstand ist bei jedem Sterbefall der Personalausweis und, wenn vorhanden, der Reisepass der verstorbenen Person vorzulegen. Des Weiteren richten sich die mitzubringenden Unterlagen auch nach der Herkunft der verstorbenen Person (Staatsangehörigkeit) .


Fristen

 

Bei Vorlage aller notwendigen Unterlagen erfolgt die Beurkundung eines Sterfalls sofort.


Gebühren

 

Die Beurkundung des Sterfalls ist gebührenfrei, ebenso die für gesetzliche Zwecke ausgestellten Sterbeurkunden, z. B. Rentenzwecke, Bestattungsschein.

 

Sterbeurkunde = 15.00 €

jedes weitere in diesem Arbeitsgang hergestellte Exemplar = 7,50 €


Ansprechpartner

Frau C. Wernicke
Zi. 0.08
Großer Markt 1 a
Telefon (03876) 781 141
Telefax (03876) 781 752

Frau R. Elster
Zi. 0.03
Großer Markt 1 a
Telefon (03876) 781 140
Telefax (03876) 781 752

Frau S. Hagen
Zi. 0.04
Großer Markt 1 a
Telefon (03876) 781 142
Telefax (03876) 781 752