Sachgebiet | Standesamt

Namensfeststellung


Kurzinformationen

 

Eine öffentlich-rechtliche Namensänderung ist im Ausnahmefall bei Vorliegen eines wichtigen Grundes möglich. Sie dient dazu im Einzelfall erhebliche Unzuträglichkeiten bei der Führung des vorhandenen Namens zu beseitigen.

 

Der Antrag für eine öffentlich-rechtlichen Namensänderung wird durch unser Standesamt aufgenommen. Die Entscheidung erfolgt aber durch die Namensänderungsbehörde des Landkreises Prignitz.

 


Notwendige Unterlagen

 


Fristen

 

Der Antrag auf eine öffentlich-rechtliche Namensänderung wird duch das Standesamt Perleberg bei Vorliegen sämtlicher Nachweise zeitnah aufgenommen. Die Entscheidung des Antrages obliegt jedoch der Namensänderungsbehörde. Fristen sind dort zu erfragen


Gebühren

 

Vornamensänderungen = 2,50 € - 255,00 €
Familiennamensänderungen = 2,50 € - 1022,00 €

 

Bei Ablehnnung oder Rücknahme des Antrages können 1/10 bis 1/2 der festgestellten Verwaltungsgebühr erhoben werden.


Ansprechpartner

Frau R. Elster
Zi. 0.03
Großer Markt 1 a
Telefon (03876) 781 140
Telefax (03876) 781 752

Frau C. Wernicke
Zi. 0.08
Großer Markt 1 a
Telefon (03876) 781 141
Telefax (03876) 781 752

Frau S. Hagen
Zi. 0.04
Großer Markt 1 a
Telefon (03876) 781 142
Telefax (03876) 781 752