Ehefähigkeitszeugnis
Kurzinformationen
Ehefähigkeitszeugnis ist die Bescheinigung der Behörde des Heimatstaates eines Verlobten, dass der Eheschließung kein in den Gesetzen dieses Landes begründetes Ehehindernis entgegensteht. Im Ehefähigkeitszeugnis müssen nach der Begriffsdefinition des deutschen Rechts beide Verlobte genannt sein.
Wenn Sie also im Ausland heiraten möchten, muss dort meistens ein Ehefähigkeitszeugnis vorgelegt werden.
Zu Fragen rund um die Vorgehensweise, die vorzulegenden Urkunden und Nachweise wenden Sie sich bitte an das Standesamt bzw. an das Auswärtige Amt.
Zu Fragen der Notwendigkeit der Vorlage eines Ehefähigkeitszeugnisses im Ausland wenden Sie sich bitte an die Botschaften oder Konsulate der jeweiligen Staaten in der Bundesrepublik Deutschland.
Ein Ehefähigkeitszeugnis hat eine Gültigkeit von 6 Monaten.
Notwendige Unterlagen
Für deutsche Staatsangehörige
- Personalausweis/Reisepass
- Aufenthaltsbescheinigungen
- beglaubigte Abschriften aus dem Geburtenbuch
- ggf. Nachweise über Vorehen und deren Auflösungen
Für ausländische Staatsangehörige (alle Dokumente müssen dem deutschen Standesbeamten im Original mit anerkannter Übersetzung oder in mehrsprachiger Form vorgelegt werden.)
- Reisepass
- Geburtsurkunde
- Meldenachweis
- Familienstandsnachweis
- ggf. Nachweis von Vorehen und deren Auflösung
Da sich die Beibringung von ausländischen Unterlagen von Land zu Land unterscheidet, ist es immer ratsam sich im Standesamt speziell zu informieren.
Kosten
Je nach beteiligten Staatsangehörigkeiten = 51,00 € - 81,00 €
Ansprechpartner
SB 113 | Standesamt und Urkundenstelle
Frau R. Elster
Zi. 3
Großer Markt (03876) 781-140
(03876) 781-752
Frau S. Hagen
Zi. 4
Rathaus, Großer Markt (03876) 781 142
(03876) 781 752
Frau C. Wernicke
Zi. 8
Rathaus, Großer Markt (03876) 781 141
(03876) 781 752