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Ehefähigkeitszeugnis


Kurzinformationen

 

Ehefähigkeitszeugnis ist die Bescheinigung der Behörde des Heimatstaates eines Verlobten, dass der Eheschließung kein in den Gesetzen dieses Landes begründetes Ehehindernis entgegensteht. Im Ehefähigkeitszeugnis müssen nach der Begriffsdefinition des deutschen Rechts beide Verlobte genannt sein.

 

Wenn Sie also im Ausland heiraten möchten, muss dort meistens ein Ehefähigkeitszeugnis vorgelegt werden.

 

Zu Fragen rund um die Vorgehensweise, die vorzulegenden Urkunden und Nachweise wenden Sie sich bitte an das Standesamt bzw. an das Auswärtige Amt.

 

Zu Fragen der Notwendigkeit der Vorlage eines Ehefähigkeitszeugnisses im Ausland wenden Sie sich bitte an die Botschaften oder Konsulate der jeweiligen Staaten in der Bundesrepublik Deutschland.

 

Ein Ehefähigkeitszeugnis hat eine Gültigkeit von 6 Monaten.


Notwendige Unterlagen

 

Für deutsche Staatsangehörige

  • Personalausweis/Reisepass
  • Aufenthaltsbescheinigungen
  • beglaubigte Abschriften aus dem Geburtenbuch
  • ggf. Nachweise über Vorehen und deren Auflösungen

 

Für ausländische Staatsangehörige (alle Dokumente müssen dem deutschen Standesbeamten im Original mit anerkannter Übersetzung oder in mehrsprachiger Form vorgelegt werden.)

  • Reisepass
  • Geburtsurkunde
  • Meldenachweis
  • Familienstandsnachweis
  • ggf. Nachweis von Vorehen und deren Auflösung

 

Da sich die Beibringung von ausländischen Unterlagen von Land zu Land unterscheidet, ist es immer ratsam sich im Standesamt speziell zu informieren.


Kosten

 

Je nach beteiligten Staatsangehörigkeiten = 51,00 € - 81,00 €


Ansprechpartner


SB 113 | Standesamt und Urkundenstelle

Frau R. Elster
Zi. 3
Großer Markt
Telefon (03876) 781-140
Telefax (03876) 781-752
E-Mail

Frau S. Hagen
Zi. 4
Rathaus, Großer Markt
Telefon (03876) 781 142
Telefax (03876) 781 752
E-Mail

Frau C. Wernicke
Zi. 8
Rathaus, Großer Markt
Telefon (03876) 781 141
Telefax (03876) 781 752
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Kontakt
 

Rolandstadt Perleberg

Bürgermeister Axel Schmidt

Großer Markt | 19348 Perleberg

Tel.: (03876) 781 0

Fax: (03876) 781 180

E-Mail:

 

Sprech-/Öffnungszeiten

Montag und Freitag

8.00 bis 11.30 Uhr
Dienstag

8.00 bis 11.30 Uhr | 13.00 bis 17.30 Uhr

Mittwoch

geschlossen
Donnerstag

8.00 bis 11.30 Uhr | 13.00 bis 15.00 Uhr

Ausnahme: Standesamt freitags keine Sprechzeit.

 

Hinweise

Termine sind an den anderen Tagen nach Vereinbarung möglich.

Vermittlung: im 2. OG des Rathauses, Zi.-Nr. 217.

Meldestelle: Termin vorab online (Link) oder telefonisch vereinbaren!

 
 
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