Sachgebiet | Standesamt

Ehefähigkeitszeugnis


Kurzinformationen

 

Ehefähigkeitszeugnis ist die Bescheinigung der Behörde des Heimatstaates eines Verlobten, dass der Eheschließung kein in den Gesetzen dieses Landes begründetes Ehehindernis entgegensteht. Im Ehefähigkeitszeugnis müssen nach der Begriffsdefinition des deutschen Rechts beide Verlobte genannt sein.

 

Wenn Sie also im Ausland heiraten möchten, muss dort meistens ein Ehefähigkeitszeugnis vorgelegt werden.

 

Zu Fragen rund um die Vorgehensweise, die vorzulegenden Urkunden und Nachweise wenden Sie sich bitte an das Standesamt bzw. an das Auswärtige Amt.

 

Zu Fragen der Notwendigkeit der Vorlage eines Ehefähigkeitszeugnisses im Ausland wenden Sie sich bitte an die Botschaften oder Konsulate der jeweiligen Staaten in der Bundesrepublik Deutschland.

 

Ein Ehefähigkeitszeugnis hat eine Gültigkeit von 6 Monaten.


Notwendige Unterlagen

 

Für deutsche Staatsangehörige

 

Für ausländische Staatsangehörige (alle Dokumente müssen dem deutschen Standesbeamten im Original mit anerkannter Übersetzung oder in mehrsprachiger Form vorgelegt werden.)

 

Da sich die Beibringung von ausländischen Unterlagen von Land zu Land unterscheidet, ist es immer ratsam sich im Standesamt speziell zu informieren.


Gebühren

 

Je nach beteiligten Staatsangehörigkeiten = 51,00 € - 81,00 €


Ansprechpartner

Frau R. Elster
Zi. 0.03
Großer Markt 1 a
Telefon (03876) 781 140
Telefax (03876) 781 752

Frau S. Hagen
Zi. 0.04
Großer Markt 1 a
Telefon (03876) 781 142
Telefax (03876) 781 752

Frau C. Wernicke
Zi. 0.08
Großer Markt 1 a
Telefon (03876) 781 141
Telefax (03876) 781 752