Erschließung, baurechtliche Beratung


Kurzinformationen

Ausstellung einer Bescheinigung über Erschließungsbeiträge.

Die Erschließungsbescheinigung kann je nach Umfang der Beantragung folgende Auskünfte enthalten:

 

 

Die Auskünfte beziehen sich nicht auf leitungsgebundene  Erschließungsmaßnahmen (insbesondere Kosten für Kanal-, Strom- und Wasseranschlüsse).

 


Der Antrag auf Ausstellung einer Bescheinigung über Erschließungsbeiträge ist formlos zu stellen, muss eigenhändig unterschrieben sein und ist per Post an folgende Adresse zu senden:

Stadt Perleberg

FB 20 | Finanz- und Vermögensverwaltung

Großer Markt | 19348 Perleberg


Rechtsgrundlagen


Notwendige Unterlagen


Gebühren

Die Gebühren für die Ausstellung einer Bescheinigung über Erschließungsbeiträge richten sich nach Verwaltungsgebührensatzung der Stadt Perleberg.

 

Tarifstelle 24. Bescheinigung über einen zukünftigen Erschließungsbeitrag = 10,00 €