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Erschließung, baurechtliche Beratung


Kurzinformationen

Ausstellung einer Bescheinigung über Erschließungsbeiträge.

Die Erschließungsbescheinigung kann je nach Umfang der Beantragung folgende Auskünfte enthalten:

 

  • Erschließungsstatus eines Grundstücks

  • offene Erschließungs-bzw. Straßenbaubeiträge

  • zu erwartende Erschließungs- bzw. Straßenbaubeiträge

 

Die Auskünfte beziehen sich nicht auf leitungsgebundene  Erschließungsmaßnahmen (insbesondere Kosten für Kanal-, Strom- und Wasseranschlüsse).

 


Der Antrag auf Ausstellung einer Bescheinigung über Erschließungsbeiträge ist formlos zu stellen, muss eigenhändig unterschrieben sein und ist per Post an folgende Adresse zu senden:

Stadt Perleberg

FB 20 | Finanz- und Vermögensverwaltung

Großer Markt | 19348 Perleberg


Rechtsgrundlagen


Notwendige Unterlagen

  • formloser Antrag mit Name und Adresse des Antragstellers

  • Angaben zur Lage des Grundstückes (Gemarkung, Flur, Flurstück)

  • Lageplan


Gebühren

Die Gebühren für die Ausstellung einer Bescheinigung über Erschließungsbeiträge richten sich nach Verwaltungsgebührensatzung der Stadt Perleberg.

 

Tarifstelle 24. Bescheinigung über einen zukünftigen Erschließungsbeitrag = 10,00 €

Unsere Besucher: 704250
Kontakt
 

Rolandstadt Perleberg

Bürgermeister Axel Schmidt

Großer Markt 1 a | 19348 Perleberg

Tel.: (03876) 781 0

Fax: (03876) 781 180

E-Mail:

 

Sprech-/Öffnungszeiten

Montag und Freitag

8.00 bis 11.30 Uhr
Dienstag

8.00 bis 11.30 Uhr | 13.00 bis 17.30 Uhr

Mittwoch

geschlossen
Donnerstag

8.00 bis 11.30 Uhr | 13.00 bis 15.00 Uhr

Ausnahme: Standesamt freitags keine Sprechzeit.

 

 

Hinweise

Termine sind an den anderen Tagen nach Vereinbarung möglich.

Vermittlung: NEU: Karl-Liebknecht-Straße 33, 1. OG, Zi.-Nr. 1.05. Fahrstuhl vorhanden.

Bürgerbüro: Termin vorab online (Link) oder telefonisch vereinbaren!

 
 
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