Vorkaufsrecht, gemeindliches


Kurzinformationen

 

Der Gemeinde steht nach §§ 24 ff. BauGB ein Vorkaufsrecht beim Kauf von Grundstücken zu. Bei Grundstücksverkäufen darf das Grundbuchamt den Käufer nur als Eigentümer in das Grundbuch eintragen, wenn der Nachweis der Nichtausübung oder des Nichtbestehens des Vorkaufsrechtes durch die Gemeinde vorliegt.

Einen Antrag auf Ausstellung dieser Erklärung (Negativzeugnis) können stellen:

 


Der Antrag ist formlos zu stellen, muss eigenhändig unterschrieben sein und ist per Post an folgende Adresse zu senden:


Stadt Perleberg
Großer Markt
19348 Perleberg


Rechtsgrundlagen

 


Notwendige Unterlagen

Vertragsurkunde im Original oder als beglaubigte Kopie.

 


Fristen

Die Bearbeitungsfrist beträgt 2 Monate nach Eingang der für die Beurteilung erforderlichen Unterlagen.

 

 

Müssen Unterlagen oder Angaben nachgefordert werden, beginnt die Frist erst mit Eingang der zu letzt eingereichten Unterlagen.


Gebühren

Die Gebühren für die Erteilung eines Negativzeugnisses richten sich nach der Gebührentabelle (Anlage zur Gebührensatzung) der Satzung der Stadt Perleberg über die Erhebung von Verwaltungsgebühren (Verwaltungsgebührensatzung)

 

 

Tarifstelle 20. Ausstellung einer Erklärung über das Nichtbestehen bzw. die Nichtausübung eines Vorkaufsrecht nach §§ 24 ff. Baugesetzbuch = 25, 00 €