Schriftgröße:
normale Schrift einschaltengroße Schrift einschaltensehr große Schrift einschalten
 
 
Der Perleberger Stadtforst lädt zum Spazierengehen ein | Foto: Stadt Perleberg | zur StartseiteBlick von der Jungfernbrücke auf die Stepenitz | zur StartseiteBannerbild | zur StartseiteBlick auf den Perleberger Sandstein-Roland, rechts dahinterliegend die Stadtinformation | Foto: Stadt Perleberg | zur StartseiteErleben Sie die historische Altstadt von Perleberg! | Foto: Stadt Perleberg | zur StartseiteDer Frühling hält Einzug | Foto: Stadt Perleberg | zur Startseite
Link zur Seite versenden   Druckansicht öffnen
 

Vorkaufsrecht, gemeindliches


Kurzinformationen

  • Ausstellung einer Erklärung über das Nichtbestehen bzw. die Nichtausübung eines Vorkaufsrechts nach §§ 24 ff. Baugesetzbuch (BauGB)

 

Der Gemeinde steht nach §§ 24 ff. BauGB ein Vorkaufsrecht beim Kauf von Grundstücken zu. Bei Grundstücksverkäufen darf das Grundbuchamt den Käufer nur als Eigentümer in das Grundbuch eintragen, wenn der Nachweis der Nichtausübung oder des Nichtbestehens des Vorkaufsrechtes durch die Gemeinde vorliegt.

Einen Antrag auf Ausstellung dieser Erklärung (Negativzeugnis) können stellen:

  • Eigentümer

  • Grundstückskäufer / Grundstücksverkäufer

  • Erbbauberechtigte

  • oder deren Bevollmächtigte (Notar)

 


Der Antrag ist formlos zu stellen, muss eigenhändig unterschrieben sein und ist per Post an folgende Adresse zu senden:


Stadt Perleberg
Großer Markt
19348 Perleberg


Rechtsgrundlagen

  • §§  24 ff. Baugesetzbuch (BauGB)

 


Notwendige Unterlagen

Vertragsurkunde im Original oder als beglaubigte Kopie.

 


Fristen

Die Bearbeitungsfrist beträgt 2 Monate nach Eingang der für die Beurteilung erforderlichen Unterlagen.

 

 

Müssen Unterlagen oder Angaben nachgefordert werden, beginnt die Frist erst mit Eingang der zu letzt eingereichten Unterlagen.


Gebühren

Die Gebühren für die Erteilung eines Negativzeugnisses richten sich nach der Gebührentabelle (Anlage zur Gebührensatzung) der Satzung der Stadt Perleberg über die Erhebung von Verwaltungsgebühren (Verwaltungsgebührensatzung)

 

 

Tarifstelle 20. Ausstellung einer Erklärung über das Nichtbestehen bzw. die Nichtausübung eines Vorkaufsrecht nach §§ 24 ff. Baugesetzbuch = 25, 00 €

Unsere Besucher: 703548
Veranstaltungen
 
 
 
Kontakt
 

Rolandstadt Perleberg

Bürgermeister Axel Schmidt

Großer Markt 1 a | 19348 Perleberg

Tel.: (03876) 781 0

Fax: (03876) 781 180

E-Mail:

 

Sprech-/Öffnungszeiten

Montag und Freitag

8.00 bis 11.30 Uhr
Dienstag

8.00 bis 11.30 Uhr | 13.00 bis 17.30 Uhr

Mittwoch

geschlossen
Donnerstag

8.00 bis 11.30 Uhr | 13.00 bis 15.00 Uhr

Ausnahme: Standesamt freitags keine Sprechzeit.

 

 

Hinweise

Termine sind an den anderen Tagen nach Vereinbarung möglich.

Vermittlung: NEU: Karl-Liebknecht-Straße 33, 1. OG, Zi.-Nr. 1.05. Fahrstuhl vorhanden.

Bürgerbüro: Termin vorab online (Link) oder telefonisch vereinbaren!

 
 
Newsletter