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SB 311 | Tiefbau

Straßenbau und Straßenverwaltung, Grundstückszufahrt


Kurzinformationen

Allgemeine Informationen:

Genehmigung zur Errichtung von Grundstückszufahrten | temporäre Baustellenzufahrten:

  • Erteilung von Genehmigungen zur Errichtung von Grundstücks- und Baustellenzufahrten

  • Überwachung und Kontrolle der erteilten Genehmigung und deren bauliche Umsetzung

  • bei Baustellenzufahrten Kontrolle der Wiederherstellung nach Beendigung der Bauarbeiten


Hinweis:
Die Errichtung einer Zufahrt an Bundes-, Landes- und Kreisstraßen liegt im Zuständigkeitsbereich des entsprechenden Baulastträgers (Bund, Land, Kreis). Innerhalb der Ortsdurchfahrten wird die Genehmigung nur mit Zustimmung des Baulastträgers erteilt. Außerhalb der Ortsdurchfahrten muss die Beantragung einer Zufahrt direkt beim Straßenbaulastträger erfolgen.

Einen Antrag auf Errichtung einer Grundstücks- bzw. Baustellenzufahrt können stellen:

  • Eigentümer

  • Erbbauberechtigte

  • oder deren Bevollmächtigte

 

Der formlose Antrag ist 4 Wochen vor Baubeginn schriftlich oder per Fax zu stellen, muss eigenhändig unterschrieben sein und ist per Post an folgende Adresse zu senden:

Stadt Perleberg
Karl-Liebknecht-Straße 33
19348 Perleberg
Fax: 03876/ 781-602


Rechtsgrundlagen

  • Bundesfernstraßengesetz

  • Brandenburgisches Straßengesetz

  • Kommunalabgabengesetz für das Land Brandenburg


Notwendige Unterlagen

  • formloser Antrag durch den Eigentümer/ Erbbauberechtigten bzw. Bevollmächtigten (Vollmacht beifügen)
  • Grundstücksangabe (wo findet das Bauvorhaben statt)
  • Angabe der geplanten Nutzung
  • bemaßter Lageplan mit Kennzeichnung der geplanten Zufahrt

 


Gebühren

  • Die Gebühren für die Genehmigung einer Grundstückszufahrt richten sich nach der Gebührentabelle Verwaltungsgebührensatzung

  • Tarifstelle 23. Bearbeitung eines Antrages auf Genehmigung einer Grundstückszufahrt = 35,00 €

  • Der Aufwand für die Herstellung, Erneuerung, Veränderung oder Beseitigung sowie die Kosten für die Unterhaltung einer Grundstückszufahrt sind der Stadt Perleberg zu ersetzen (Kostenersatz). Der Kostenersatz wird nach der Grundstückszufahrtensatzung erhoben.


Ansprechpartner

Frau L. Schulz
Zi. 2.3
Karl-Liebknecht-Straße 33
Telefon (03876) 781-620
Telefax (03876) 781-602

Unsere Besucher: 701752
Veranstaltungen
 
Kontakt
 

Rolandstadt Perleberg

Bürgermeister Axel Schmidt

Großer Markt 1 a | 19348 Perleberg

Tel.: (03876) 781 0

Fax: (03876) 781 180

E-Mail:

 

Sprech-/Öffnungszeiten

Montag und Freitag

8.00 bis 11.30 Uhr
Dienstag

8.00 bis 11.30 Uhr | 13.00 bis 17.30 Uhr

Mittwoch

geschlossen
Donnerstag

8.00 bis 11.30 Uhr | 13.00 bis 15.00 Uhr

Ausnahme: Standesamt freitags keine Sprechzeit.

 

Karfreitag und Sostermontag geschlossen.

 

Hinweise

Termine sind an den anderen Tagen nach Vereinbarung möglich.

Vermittlung: NEU: Karl-Liebknecht-Straße 33, 1. OG, Zi.-Nr. 1.05. Fahrstuhl vorhanden.

Bürgerbüro: Termin vorab online (Link) oder telefonisch vereinbaren!

 
 
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