SB 311 | Tiefbau

Straßenbau und Straßenverwaltung, Grundstückszufahrt


Kurzinformationen

Allgemeine Informationen:

Genehmigung zur Errichtung von Grundstückszufahrten | temporäre Baustellenzufahrten:


Hinweis:
Die Errichtung einer Zufahrt an Bundes-, Landes- und Kreisstraßen liegt im Zuständigkeitsbereich des entsprechenden Baulastträgers (Bund, Land, Kreis). Innerhalb der Ortsdurchfahrten wird die Genehmigung nur mit Zustimmung des Baulastträgers erteilt. Außerhalb der Ortsdurchfahrten muss die Beantragung einer Zufahrt direkt beim Straßenbaulastträger erfolgen.

Einen Antrag auf Errichtung einer Grundstücks- bzw. Baustellenzufahrt können stellen:

 

Der formlose Antrag ist 4 Wochen vor Baubeginn schriftlich oder per Fax zu stellen, muss eigenhändig unterschrieben sein und ist per Post an folgende Adresse zu senden:

Stadt Perleberg
Karl-Liebknecht-Straße 33
19348 Perleberg
Fax: 03876/ 781-602


Rechtsgrundlagen


Notwendige Unterlagen

 


Gebühren


Ansprechpartner

Frau L. Schulz
Zi. 2.3
Karl-Liebknecht-Straße 33
Telefon (03876) 781-620
Telefax (03876) 781-602