Erhöhte Absetzungen bei Gebäuden in Sanierungsgebieten und städtebaulichen Entwicklungsbereichen (Bescheinigung gemäß §§ 7h und 10f, Einkommensteuergesetz (EStG)
Kurzinformationen
Allgemeine Informationen
Für Bauvorhaben in Sanierungsgebieten können erhöhte steuerliche Absetzungen- unabhängig von einer eventuellen Förderung- nach § 7h EStG in Verbindung mit den Herstellungskosten für Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen im Sinne des § 177 BauGB nur dann geltend gemacht werden, wenn diese Bauvorhaben den Sanierungszielen entsprechen, der Bauherr zu deren Durchführung verpflichtet ist.
Für die Erteilung der Bescheinigung nach § 7h Abs. 1 Satz 1 EstG sind folgende Voraussetzungen zu beachten:
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Anordnung eines Modernisierungsgebotes durch die Gemeinde zur Beseitigung von Missständen
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Anordnung eines Instandsetzungsgebotes durch die Gemeinde zur Behebung von Mängeln
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Abschluss einer vertraglichen Vereinbarung zwischen dem Eigentümer und der Gemeinde
Maßnahmen, die ohne eine der vorgenannten Verpflichtungen durchgeführt werden, sind nicht berücksichtigungs- und bescheinigungsfähig.
Das Formular für die Beantragung der Bescheinigung kann hier abgerufen und eingereicht werden bei:
Stadt Perleberg
Bauverwaltung
Karl-Liebknecht-Straße 33
19348 Perleberg
Rechtsgrundlagen
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§ 7h Einkomenssteuergesetz
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R 83a Abs. 4 Einkommenssteuerrichtlinie
Kosten
100,00 bis 200,00 € gem. Verwaltungsgebührensatzung
Ansprechpartner
SB 315 | Bauverwaltung und Haushalt
Frau J. Fitzer
Zi. 2.8
Karl-Liebknecht-Straße 33 (03876) 781 611
(03876) 781 602