Sportförderung
Beschreibung
Die Sportförderung wird gewährt für die
- Planung und Errichtung von Sportstätten der kommunalen Gebietskörperschaften und gemeinnütziger Sportvereine und Sportverbände,
- notwendigen Um- und Erweiterungsbauten sowie werterhaltenden Sanierungsmaßnahmen von Sportstätten der kommunalen Gebietskörperschaften und gemeinnütziger Sportvereine und Sportverbände,
- eigenverantwortliche Tätigkeit der gemeinnützigen Sportvereine und Sportverbände und die kommunale Sportpflege.
Rechtsgrundlagen
Ansprechpartner
FB 40 | Kultur, Sport und Tourismus
Frau T. Börner
Zi. 302
Großer Markt 12 (03876) 781 405
(03876) 781 415