SB 214 | Steuern, Gebühren und Beiträge

Unbedenklichkeitsbescheinigung, beantragen


Kurzinformationen

Eine Unbedenklichkeitsbescheinigung ist eine befristete Erklärung, dass für die antragstellende Person keine Verbindlichkeiten, beispielsweise Gewerbesteuer-, Grundbesitzabgabenforderungen etc., bestehen. Die Unbedenklichkeitsbescheinigung wird vom Finanzamt ausgestellt.

 

Allgemeine Informationen

Eine steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung wird insbesondere für gewerbliche Erlaubnisse benötigt. Eine Unbedenklichkeitsbescheinigung ist eine befristete Erklärung darüber, dass Sie keine Verbindlichkeiten haben und sich in der Vergangenheit steuerlich korrekt verhielten. So dürfen z. B. keine offenen Gewerbesteuer- oder Grundbesitzabgabenforderungen gegen Sie bestehen.

Die Unbedenklichkeitsbescheinigung wird zu unterschiedlichen Anlässen benötigt, wie etwa


Sie können die Unbedenklichkeitsbescheinigung schriftlich oder per Telefax beantragen. Sie erhalten die Bescheinigung dann per Post zugesandt. Sie können sie auch persönlich beim Fachbereich Steuern abholen.

 

Beschreibung

Die Unbedenklichkeitsbescheinigung wird zu unterschiedlichen Anlässen, wie etwa der Erteilung einer Gaststättenkonzession, Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis, Erteilung öffentlicher Aufträge etc., benötigt; z. B. sind die Grundbuchämter angewiesen, ohne Vorlage der Unbedenklichkeitsbescheinigung keine Eintragung vorzunehmen.


Notwendige Unterlagen

Notwendige Unterlagen/Folgende Angaben sind nötig:

 


Gebühren

Die Gebühr für die Ausstellung einer steuerlichen Unbedenklichkeitsbescheinigung beträgt 6,00 € gemäß der Satzung der Stadt Perleberg über die Erhebung von Verwaltungsgebühren vom 07.09.2006.

 

Ansprechpartner

Herr D. Dolacinski
Zi. 1.09
Großer Markt 12
Telefon (03876) 781 211
Telefax (03876) 781 415


Formulare

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