SB 121 | Ordnungsaufgaben

Negativzeugnis für gefährliche Hunde nach § 8 (3) HundehV, beantragen


Kurzinformationen

Negativatteste für Halter folgender Hunderassen und deren Kreuzungen:

Alano, Bullmastiff, Cane Corso, Dobermann, Dogo Argentino, Dogue de Bordeaux, Fila Brasileiro, Mastiff, Mastin Español, Mastino Napoletano, Perro de Presa Canario, Perro de Presa Mallorquin, Rottweiler nach § 8 Brandenburgischer Hundehalterverordnung.

 

 


Beschreibung

Der Hund ist dauerhaft mit Hilfe eines Mikrochip-Transponders gemäß ISO-Standard zu kennzeichnen. Die örtliche Ordnungsbehörde erteilt nach Vorlage aller notwendigen Unterlagen eine Bescheinigung (Negativzeugnis).

 

Mit dem Negativzeugnis erhält der Hundehalter eine grüne Plakette, die der Hund deutlich sichtbar am Halsband zu tragen hat. Das Negativzeugnis verliert mit dem Wechsel des Hundehalters bzw. nach Feststellung der Gefährlichkeit des Hundes seine Gültigkeit.

 


Rechtsgrundlagen

 


Notwendige Unterlagen

 


Gebühren

Erteilung Negativzeugnis: 51,13 €

Kosten grüne Plakette: 5,11 €

 


Ansprechpartner

Frau A. Domagala
Zi. 1.09
Karl-Liebknecht-Straße 33
Telefon (03876) 781 346
Telefax (03876) 781 302


Formulare


Merkblätter

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