Haltung eines Hundes nach § 6 der HundehV, anzeigen
Kurzinformationen
§6 HundehV beschreibt die Anzeige und Kennzeichnungspflicht
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Hunde mit einer Widerristhöhe von mindestens 40 Zentimetern oder einem Gewicht von mindestens 20 Kilogramm sind bei der örtlichen Ordnungsbehörde anzuzeigen
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Der Hund ist dauerhaft auf Kosten des Halters mit Hilfe eines Mikrochip-Transponders gemäß ISO-Standard zu kennzeichnen.
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Die Identität des Hundes (Rasse, Gewicht, Größe, Alter, Farbe und Chipnummer) ist zusammen mit der Anzeige mitzuteilen.
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Die Zuverlässigkeit des Halters im Sinne des § 12 HundehV ist durch ein aktuelles Führungszeugnis nachzuweisen.
Rechtsgrundlagen
Notwendige Unterlagen
- Anzeige des Hundes (Formular)
- aktuelles Führungszeugnis (kostenpflichtig bei der Meldestelle zu beantragen)
- Kennzeichnung des Hundes mittels Mikrochip-Transponder (ISO-Standard)
- Rassegutachten (Mischling bzw. Rasse nicht bekannt, Gutachterliste ist zu erfragen)
Kosten
keine
Ansprechpartner
SB 121 | Ordnungsaufgaben
Frau B. Dahms
Zi. 1.10
Karl-Liebknecht-Straße 33 (03876) 781 310
(03876) 781 302
Frau A. Domagala
Zi. 1.09
Karl-Liebknecht-Straße 33 (03876) 781 346
(03876) 781 302