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Haltung eines Hundes nach § 6 der HundehV, anzeigen


Kurzinformationen

 

§6 HundehV beschreibt die Anzeige und Kennzeichnungspflicht

  • Hunde mit einer Widerristhöhe von mindestens 40 Zentimetern oder einem Gewicht von mindestens 20 Kilogramm sind bei der örtlichen Ordnungsbehörde anzuzeigen

  • Der Hund ist dauerhaft auf Kosten des Halters mit Hilfe eines Mikrochip-Transponders gemäß ISO-Standard zu kennzeichnen.

  • Die Identität des Hundes (Rasse, Gewicht, Größe, Alter, Farbe und Chipnummer) ist zusammen mit der Anzeige mitzuteilen.

  • Die Zuverlässigkeit des Halters im Sinne des § 12 HundehV ist durch ein aktuelles Führungszeugnis nachzuweisen.

 


Rechtsgrundlagen

 

 


Notwendige Unterlagen

 

  • Anzeige des Hundes (Formular)
  • aktuelles Führungszeugnis (kostenpflichtig bei der Meldestelle zu beantragen)
  • Kennzeichnung des Hundes mittels Mikrochip-Transponder (ISO-Standard)
  • Rassegutachten (Mischling bzw. Rasse nicht bekannt, Gutachterliste ist zu erfragen)

 


Kosten

 

keine

 

 


Ansprechpartner


SB 121 | Ordnungsaufgaben

Frau B. Dahms
Zi. 1.10
Karl-Liebknecht-Straße 33
Telefon (03876) 781 310
Telefax (03876) 781 302
E-Mail

Frau A. Domagala
Zi. 1.09
Karl-Liebknecht-Straße 33
Telefon (03876) 781 346
Telefax (03876) 781 302
E-Mail


Formulare


Merkblätter

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Kontakt
 

Rolandstadt Perleberg

Bürgermeister Axel Schmidt

Großer Markt | 19348 Perleberg

Tel.: (03876) 781 0

Fax: (03876) 781 180

E-Mail:

 

Sprech-/Öffnungszeiten

Montag und Freitag

8.00 bis 11.30 Uhr
Dienstag

8.00 bis 11.30 Uhr | 13.00 bis 17.30 Uhr

Mittwoch

geschlossen
Donnerstag

8.00 bis 11.30 Uhr | 13.00 bis 15.00 Uhr

Ausnahme: Standesamt freitags keine Sprechzeit.

 

Hinweise

Termine sind an den anderen Tagen nach Vereinbarung möglich.

Vermittlung: im 2. OG des Rathauses, Zi.-Nr. 217.

Meldestelle: Termin vorab online (Link) oder telefonisch vereinbaren!

 
 
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