Melderegister, Übermittlungssperre
Kurzinformationen
Eine Übermittlungssperre gegen Weitergabe der Einwohnermeldedaten ist nur für Personen möglich, die mit ihrer Haupt- oder Nebenwohnung in der Gemeinde gemeldet sind.
Beschreibung
- „Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten an das Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr
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Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten an eine öffentlich-rechtliche Religionsgesellschaft, der nicht die meldepflichtige Person angehört, sondern Familienangehörige der meldepflichtigen Person angehören
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Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten an Parteien, Wählergruppen im Zusammenhang mit Wahlen und Abstimmungen
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Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten aus Anlass von Alters- oder Ehejubiläen an Mandatsträger, Presse oder Rundfunk
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Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten an Adressbuchverlage“
Rechtsgrundlagen
Notwendige Unterlagen
Formular bitte ausgefüllt und unterschrieben zum Einrichten der Sperre in der Meldestelle einreichen.
Kosten
keine
Ansprechpartner
SB 122 | Meldewesen
Herr C. Martin
Zi. 1.4
Karl-Liebknecht-Straße 33 (03876) 781 323
(03876) 781 303
Frau J. Marschner
Zi. 1.1
Karl-Liebknecht-Straße 33 (03876) 781 321
(03876) 781 303
Frau A. Schröder
Zi. 1.03
Karl-Liebknecht-Straße 33 (03876) 781 320
(03876) 781 303