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Blick auf den Perleberger Sandstein-Roland, rechts dahinterliegend die Stadtinformation | Foto: Stadt PerlebergWeitere Informationen unter www.tierparkperleberg.deErleben Sie die historische Altstadt von Perleberg!Der Frühling hält Einzug | Foto: Stadt PerlebergBlik auf die Stadtsilhouette mit Rathaus & St. Jacobi-Kirche | Foto: Stadt PerlebergBlick auf die Hinterhöfe und Stepenitz vom Hagen | Foto: Stadt PerlebergIdyllischer Caravanstellplatz an der Stepenitz gelegen | Foto: Stadt PerlebergRadeln und Kanu- oder Bootstouren in PerlebergSeien Sie herzlich zur neuen Sonderausstellung ins Stadt- und Regionalmuseum eingeladen!
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Veräußerung, sanierungsrechtliche Genehmigung


Kurzinformationen

Es bedürfen einer schriftlichen Genehmigung der Stadt Perleberg:

  • die rechtsgeschäftliche Veräußerung eines Grundstücks oder Erbbaurechts nach § 144 Abs. 2 Nr. 1 BauGB,

  • die Bestellung eines das Grundstück belastenden Rechts § 144 Ab.s 2 Nr. 2 BauGB (z. B. Grundschuld, Dienstbarkeit)

  • schuldrechtliche Verträge nach § 144 Abs. 2 Nr. 3 BauGB


Einen Antrag auf sanierungsrechtliche Genehmigung können stellen:

  • Eigentümer

  • Grundstückskäufer / Grundstücksverkäufer

  • Erbbauberechtigte

  • oder deren Bevollmächtigte (Notar)

 


Der Antrag ist formlos zu stellen, muss eigenhändig unterschrieben sein und ist per Post an folgende Adresse zu senden:


Stadt Perleberg
Bauamt
Karl-Liebknecht-Str. 33
19348 Perleberg


Rechtsgrundlagen

§§ 144, 145 Baugesetzbuch (BauGB)


Notwendige Unterlagen

Vertragsurkunde im Original oder als beglaubigte Kopie.


Fristen

Die Bearbeitungsfrist beträgt ein Monat nach Eingang der für die Beurteilung erforderlichen Unterlagen. Müssen Unterlagen oder Angaben nachgefordert werden, beginnt die Frist erst mit Eingang der zu letzt eingereichten Unterlagen.


Kosten

Die Gebühren für die sanierungsrechtliche Genehmigung richten sich nach der Verwaltungsgebührensatzung.


Tarifstelle 19. Erklärung zur sanierungsrechtlichen Genehmigung gemäß §§ 144 ff. Baugesetzbuch = 40,00 €


Ansprechpartner


SB 221 | Liegenschafts- und Gebäudemanagement

Frau J. Lindemann
Zi. 3.4
Karl-Liebknecht-Straße 33
Telefon (03876) 781-232
Telefax (03876) 781-233
E-Mail

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Kontakt
 

Rolandstadt Perleberg

Bürgermeister Axel Schmidt

Großer Markt | 19348 Perleberg

Tel.: (03876) 781 0

Fax: (03876) 781 180

E-Mail:

 

Sprech-/Öffnungszeiten

Montag und Freitag

8.00 bis 11.30 Uhr
Dienstag

8.00 bis 11.30 Uhr | 13.00 bis 17.30 Uhr

Mittwoch

geschlossen
Donnerstag

8.00 bis 11.30 Uhr | 13.00 bis 15.00 Uhr

Ausnahme: Standesamt freitags keine Sprechzeit.

 

Hinweise

Termine sind an den anderen Tagen nach Vereinbarung möglich.

Vermittlung: im 2. OG des Rathauses, Zi.-Nr. 217.

Meldestelle: Termin vorab online (Link) oder telefonisch vereinbaren!

 
 
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