Veräußerung, sanierungsrechtliche Genehmigung
Kurzinformationen
Es bedürfen einer schriftlichen Genehmigung der Stadt Perleberg:
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die rechtsgeschäftliche Veräußerung eines Grundstücks oder Erbbaurechts nach § 144 Abs. 2 Nr. 1 BauGB,
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die Bestellung eines das Grundstück belastenden Rechts § 144 Ab.s 2 Nr. 2 BauGB (z. B. Grundschuld, Dienstbarkeit)
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schuldrechtliche Verträge nach § 144 Abs. 2 Nr. 3 BauGB
Einen Antrag auf sanierungsrechtliche Genehmigung können stellen:
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Eigentümer
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Grundstückskäufer / Grundstücksverkäufer
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Erbbauberechtigte
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oder deren Bevollmächtigte (Notar)
Der Antrag ist formlos zu stellen, muss eigenhändig unterschrieben sein und ist per Post an folgende Adresse zu senden:
Stadt Perleberg
Bauamt
Karl-Liebknecht-Str. 33
19348 Perleberg
Rechtsgrundlagen
§§ 144, 145 Baugesetzbuch (BauGB)
Notwendige Unterlagen
Vertragsurkunde im Original oder als beglaubigte Kopie.
Fristen
Die Bearbeitungsfrist beträgt ein Monat nach Eingang der für die Beurteilung erforderlichen Unterlagen. Müssen Unterlagen oder Angaben nachgefordert werden, beginnt die Frist erst mit Eingang der zu letzt eingereichten Unterlagen.
Kosten
Die Gebühren für die sanierungsrechtliche Genehmigung richten sich nach der Verwaltungsgebührensatzung.
Tarifstelle 19. Erklärung zur sanierungsrechtlichen Genehmigung gemäß §§ 144 ff. Baugesetzbuch = 40,00 €
Ansprechpartner
SB 221 | Liegenschafts- und Gebäudemanagement
Frau J. Lindemann
Zi. 3.4
Karl-Liebknecht-Straße 33 (03876) 781-232
(03876) 781-233