Stellplatzablösevertrag


Kurzinformationen

Allgemeine Informationen

 

Bei der Errichtung oder Nutzungsänderung von baulichen Anlagen sowie anderen Anlagen, bei denen ein Zu- und Abfahrverkehr mittels Kraftfahrzeuge zu erwarten ist, müssen die notwendigen Stellplätze hergestellt werden.
Gemäß § 87 Abs. 4 Brandenburgische Bauordnung (BbgBO) sind die Gemeinden ermächtigt, den Stellplatzbedarf nach Art und Maß der Nutzung der baulichen Anlagen unter Berücksichtigung der verkehrlichen, wirtschaftspolitischen oder städtebaulichen Gründe festzusetzen. Zur Regelung dieses Erfordernisses hat die Stadt Perleberg am 20.01.2005 die „Stellplatzsatzung“ der Stadt Perleberg (Satzung über Herstellung oder Ablösung notwendiger Stellplätze) erlassen. Die Satzung gilt für das gesamte Gemeindegebiet.

Der Stellplatzbedarf wird im Rahmen der Baugenehmigung durch den LK Prignitz untere Bauaufsichtsbehörde geprüft.

Gemäß § 3 der Satzung kann der Bauherr die Verpflichtung zur tatsächlichen Herstellung der geforderten Stellplätze durch die Zahlung eines Beitrages ablösen, wenn die Stadt Perleberg dies mit dem Bauherrn durch den Abschluss eines Ablösevertrages vereinbart.


Rechtsgrundlagen

Brandenburgische Bauordnung (BbgBO)

 


Gebühren

Die Höhe des Ablösebetrages ist in der Satzung geregelt.


Ansprechpartner

Frau S. Saffran
Zi. 2.04
Karl-Liebknecht-Straße 33
Telefon (03876) 781 630
Telefax (03876) 781 602