SB 214 | Steuern, Gebühren und Beiträge

Straßenreinigungsgebühren


Kurzinformationen

Straßenreinigungs- und Winterdienstgebühren werden für die Durchführung der Straßenreinigung bzw. des Winterdienstes auf den Fahhrbahnen der in den Anlagen zur Satzung über die Straßenreinigung und den Winterdienst sowie die Erhebung von Straßenreinigungs- und Winterdienstgebühren in der Stadt Perleberg aufgeführten Straßen erhoben. Gebührenpflichtig sind die Grundstückseigentümer bzw. Erbbauberechtigten.

Für die Straßenreinigung und den Winterdienst auf den Gehwegen sind die Grundstückseigentümer bzw. Erbbauberechtigten zuständig.


Rechtsgrundlagen

§§ 4 und 6 Kommunalabgabengesetz für das Land Brandenburg (KAG)

 

 


Gebühren

Die Gebühren richten sich nach der Satzung über die Straßenreinigung und den Winterdienst sowie die Erhebung von Straßenreinigungs- und Winterdienstgebühren in der Stadt Perleberg.


Ansprechpartner

Frau M. Köster
Zi. 1.09
Großer Markt 12
Telefon (03876) 781 210
Telefax (03876) 781 415


Formulare

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