SB 311 | Tiefbau

Abwasserbeseitigung, Regenwasser und Niederschlagswasser


Kurzinformationen

Allgemeine Informationen:

Anschluss an die Regenwasserkanalisation


Voraussetzungen:
Gemäß § 54 Abs. 4 Brandenburgisches Wassergesetz (BbgWG) ist nicht schädlich verunreinigtes Niederschlagswasser zu versickern.
Kann das auf dem Grundstück anfallende Niederschlagswasser nicht auf dem eigenen Grundstück schadlos versickert werden, so ist jeder Grundstückseigentümer verpflichtet, das Grundstück an die zentrale Niederschlagswasserbeseitigungsanlage (Regenwasserkanalisation), soweit sie vorhanden ist, anzuschließen. Hierzu ist ein entsprechender Antrag (Entwässerungsantrag) zur Erteilung einer Entwässerungsgenehmigung zu stellen.

Einen Antrag auf Anschluss an die Niederschlagswasserbeseitigungsanlage können stellen:

 


Der formlose Antrag ist 4 Wochen vor Baubeginn schriftlich oder per Fax zu stellen, muss eigenhändig unterschrieben sein und ist per Post an folgende Adresse zu senden:


Stadt Perleberg
Bauamt
Karl-Liebknecht-Str. 33
19348 Perleberg
Fax: 03876/ 781-602


Rechtsgrundlagen


Notwendige Unterlagen

 


Gebühren

 


Ansprechpartner

Frau L. Schulz
Zi. 2.3
Karl-Liebknecht-Straße 33
Telefon (03876) 781-620
Telefax (03876) 781-602


Formulare

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