SB 320 | Natur- und Landschaftspflege

Baumschutz


Kurzinformationen

Schutzzweck der Baumschutzsatzung der Stadt Perleberg ist die Erhaltung des Bestandes an Bäumen, Hecken und Sträuchern, insbesondere

Die Baumschutzsatzung ist in der bebauten Ortslage von Perleberg (einschließlich Ortsteile) sowie im Geltungsbereich von Bebauungsplänen anzuwenden.

Im Außenbereich gilt die Baumschutzverordnung des Landkreises Prignitz.

 

Auf Antrag kann eine Befreiung von den Verboten der Baumschutzsatzung erteilt werden:

 

Bei Erteilung einer Fällgenehmigung wird der Antragsteller beauflagt, gemessen am Wert des zu fällenden Baumes eine Ersatzpflanzung vorzunehmen oder eine Ausgleichszahlung an die Stadt Perleberg zu leisten, die dem Wert der Ersatzpflanzung entspricht:


Rechtsgrundlagen


Notwendige Unterlagen

Die Antragstellung erfolgt formlos oder mit einem Antragsformular.

 

Folgende Angaben sind nötig:


Gebühren


Ansprechpartner

Frau A. Hartwig
Zi. 2.04
Karl-Liebknecht-Straße 33
Telefon (03876) 781 650
Telefax (03876) 781 602


Formulare

Anmerkung: Je nach Software auf Ihrem Computer kann es zu Problemen bei der Anzeige, beim Ausfüllen bzw. beim Ausdrucken von PDF-Dokumenten kommen. In diesem Fall speichern Sie bitte die Datei direkt auf Ihrem Computer ab (z.B. auf dem Desktop) und öffnen diese anschließend mit der aktuellen Version von Adobe Acrobat Reader (kostenfreie Software zur Anzeige von PDF-Dokumenten) oder eines der hier gelisteten Programme (Liste unvollständig).