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SB 214 | Steuern, Gebühren und Beiträge

Erschließungsbeiträge


Kurzinformationen

Der Erschließungsbeitrag ist ein einmaliger Beitrag, der für die erstmalige Herstellung von Erschließungsanlagen erhoben wird.

Die von der Stadt Perleberg durchgeführte Erschließung unfasst den Straßenbau mit seinen Bestandteilen wie Fahrbahn, Geh- und Radweg, Parkplätze, Grünflächen, Straßenbeleuchtung und Oberflächenentwässerung. Mit dieser Erschließung wird die Baubarkeit eines Grundstückes erreicht - es wird Bauland.

 

Für die leitungsgebundene Erschließung (Strom, Gas, Wasser, Abwasser, Telefon, etc.) sind die Ver- und Entsorgungsunternehmen zuständig.


Rechtsgrundlagen

  • §§ 127 ff Baugesetzbuch (BauGB)


Gebühren

Die Kosten für die Erschließung (Erschließungsbeitrag) werden nach der Erschließungsbeitragssatzung der Stadt Perleberg erhoben.


Ansprechpartner

Frau M. Köster
Zi. 1.09
Großer Markt 12
Telefon (03876) 781 210
Telefax (03876) 781 415

Unsere Besucher: 703598
Veranstaltungen
 
 
 
Kontakt
 

Rolandstadt Perleberg

Bürgermeister Axel Schmidt

Großer Markt 1 a | 19348 Perleberg

Tel.: (03876) 781 0

Fax: (03876) 781 180

E-Mail:

 

Sprech-/Öffnungszeiten

Montag und Freitag

8.00 bis 11.30 Uhr
Dienstag

8.00 bis 11.30 Uhr | 13.00 bis 17.30 Uhr

Mittwoch

geschlossen
Donnerstag

8.00 bis 11.30 Uhr | 13.00 bis 15.00 Uhr

Ausnahme: Standesamt freitags keine Sprechzeit.

 

 

Hinweise

Termine sind an den anderen Tagen nach Vereinbarung möglich.

Vermittlung: NEU: Karl-Liebknecht-Straße 33, 1. OG, Zi.-Nr. 1.05. Fahrstuhl vorhanden.

Bürgerbüro: Termin vorab online (Link) oder telefonisch vereinbaren!

 
 
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