Wahlbüro

Wohnungsvermittlung


Kurzinformationen

Unterstützung bei der Wohnungssuche für Wohnungen, die mit öffentlichen Fördermitteln gebaut oder saniert wurden oder einer anderen vertraglichen Bindung unterliegen. Es muss ein gültiger Wohnberechtigungsschein aus dem Land Brandenburg bzw. ein Wohnberechtigungsschein eines anderen Bundeslandes , welcher nach Prüfung im Land Brandenburg anerkannt werden kann, vorliegen.


Rechtsgrundlagen


Gebühren

keine


Ansprechpartner

Frau I. Raatz
Zi. 2.5
Karl-Liebknecht-Straße 33
Telefon (03876) 781-660
Telefax (03876) 781-602