Sanierungsrechtliche Genehmigung


Beschreibung

Allgemeine Informationen

Einer schriftlichen Genehmigung der Stadt Perleberg bedürfen die im § 144 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) bezeichneten Vorhaben:


Einen Antrag auf sanierungs- oder entwicklungsrechtliche Genehmigung nach § 144 Abs. 1 Nr. 1 BauGB können stellen:


Die Antragsunterlagen sind in 2-facher Ausfertigung einzureichen.

Der Antrag ist gemäß Formblatt der Stadt Perleberg zu stellen, er muss eigenhändig unterschrieben sein und ist an folgende Adressen zu senden:

a) Für Vorhaben, die einer baurechtlichen Genehmigung oder einer baurechtlichen Zustimmung bedürfen, ist
der Antrag dem Bauantrag beizufügen:

Landkreis Prignitz
GB II - Sachbereich Bauordnung
Bergstr. 1
19348 Perleberg


b) für nach § 61 Brandenburgischer Bauordnung (BbgBO) genehmigungsfreie Vorhaben:

Stadt Perleberg
Fachbereich Stadtentwicklung, Bauen und Umwelt

SB Stadtentwicklung/-planung
Karl-Liebknecht- Straße 33
19348 Perleberg


Rechtsgrundlagen

§§ 144, 145 Baugesetzbuch (BauGB)

 

 


Notwendige Unterlagen

Der Antrag und die einzureichenden Unterlagen müssen alle Angaben enthalten, die den Rechtsvorgang und dessen Genehmigungspflicht eindeutig erkennen lassen und eine Beurteilung ermöglichen.

 

Je nach Maßnahme:

 

 

Gebühren

40,00 € gemäß Verwaltungsgebührensatzung der Stadt Perleberg

 

 


Ansprechpartner

Frau S. Saffran
Zi. 2.04
Karl-Liebknecht-Straße 33
Telefon (03876) 781 630
Telefax (03876) 781 602


Formulare

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